Eingliederungshilfe für Schwerbehinderte - Bestattungskosten

2 Antworten

Zum einen werdet Ihr sicherlich die Dienstleistung eines Bestatters in Anspruch genommen haben - dieser sollte die lokalen Ansprechpartner nennen können. Ansonsten sollte auch die Einrichtung wo die Tochter untergebracht war zumindest Ansprechpartner nennen können. Auch das Amt, bei dem ihr die Eingliederungshilfe beantragt hattet sollte Euch weiterhelfen können.

Für die Eltern von volljährigen behinderten oder pflegebedürftigen Kindern gelten bei der Bezuschussung des Sozialamtes Begrenzungen der Unterhaltspflicht nach § 94 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Da Eurer Tochter dieser Zuschuss bewilligt wurde, solltet Ihr Euch mit dem Sozialamt in Verbindung setzen und einen Zuschuss zur Bestattung beantragen.

Dieser wird allerdings meist nur bewilligt, bevor das Bestattungsunternehmen beauftragt wurde.