Besteht die Chance auf eine Mietwohnung ohne Einkommen?

3 Antworten

Als Ü25-jährige kann sie relativ einfach aus dem elterlichen Haushalt ausziehen - sich eine nach den Vorgaben von SGB II angemessene Wohnung suchen und Bürgergeld beantragen ..... und weil es unser Sozialstaat in einigen Bereichen durchaus relativ einfach macht, kann sie sogar eine Erstausstattung für eine Wohnung beantragen.

Sozialgeld, wie Du das nennst, bekommt in diesem Fall jede(r) und ist nicht davon abhängig, ob man lange genug gearbeitet/eingezahlt hat!

Natürlich muss man dazu den Hintern bewegen, woran es dann vermutlich bei Deiner Schwester scheitert!

Ja nennt sich Bürgergeld mit Antrag auf einer Wohnung