Beitragsrückerstattung bei rückwirkender Familienversicherung?

1 Antwort

Hallo, innerhalb der gesetzlichen KV wären die Beiträge erstattet worden und da hätte auch die Benachrichtigung funktioniert. Auf die PKV sind die Formschreiben der GKV nicht ausgerichtet.

Bei der PKV ist das Vorgehen bei Versicherungspflicht und Familienversicherung detailliert geregelt. Ein weiteres Entgegenkommen ist nicht zu erwarten, weil die PKV Versicherungsschutz getragen hat.

Ich würde der PKV gegenüber argumentieren, dass hier die Information im Juni dem Eintritt der Versicherungspflicht entspricht und gegenüber diesem Termin die 3 Monate eingehalten sind. Un um eine Erstattung ab Juni bitten. Mehr ist m.E. nicht drin.

Verschuldet wurde das ganze durch die GKV (meist ist es das Finanzamt).

Viel Glück

Barmer