Regressforderung des Handwerkers nach Wasserschaden ?
Ein Mitarbeiter einer Heizungsinstallationsfirma übersieht durch Unachtsamkeit einen Leituntswasserschaden bzw durch eine Fehleinschätzung ist der Schaden nicht festgestellt worden. Eine Woche später ist durch eine andere Firma doch ein defekt im Leitungswassersystem festgestellt worden. Innerhalb dieser Woche ist aber ein folgeschaden entstanden mit erheblichen kosten. Jetzt versucht die Versicherung die Installationsfirma in Regress zu nehmen. Ist man gegen solche Fälle über die Betriebshaftpflicht versichert oder hat die Versicherung keinen Anspruch auf Schadensersatz?
1 Antwort
Hallo,
das Oberlandesgericht Hamm entschied in einem ähnlich gelagerten Fall, dass der Installateur auch für die Folgeschäden haften muss. Quelle:
http://www.handwerksblatt.de/recht-steuern/31-recht/14890-handwerker-haftet-fuer-pfusch.html