Krankenversicherung läuft mit vollendung des 23. Lebensjahres aus - Studium angestrebt

2 Antworten

Hier ein Auszug der AOK: Familienversicherung

Über die Familienversicherung sind Sie kostenfrei über Ihre Eltern mitversichert. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass Ihr regelmäßiges Einkommen bis zu Ihrem 25. Geburtstag monatlich den Betrag von 375,- (ab 1.1.2013: 385,-) Euro nicht übersteigt. Wird allerdings eine so genannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 400,- (ab 1.1.2013: 450,-) Euro. Wer nur in den Semesterferien und nicht länger als zwei Monate jobbt, darf auch mehr als 375,- (385,-) bzw. 400,- (450.-) Euro verdienen, so lange das erzielte Einkommen nicht regelmäßig ist. Sobald die Einkommensgrenze regelmäßig überschritten wird, greift die studentische Pflichtversicherung ein. Das bedeutet, dass Studenten und Studentinnen zu einem relativ günstigen Satz selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Dies geht allerdings nur bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

Die Altersgrenze für die Familienversicherung verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD), wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst anschließt. Danach müssen Studierende sich selbst krankenversichern. Dafür gibt es die studentische Krankenversicherung.

Für verheiratete Studierende gilt: Wenn beide Ehepartner Mitglieder in der studentischen Krankenversicherung sind, kann sich ein Partner beim anderen familienversichern und damit seine Beiträge sparen. Ist einer der Eheleute berufstätig und Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, dann kann sich der andere kostenlos mitversichern. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt. Übrigens: Kinder von versicherten Studierenden sind ebenfalls automatisch kostenfrei familienversichert – anders als bei privaten Krankenkassen.

Was heißt das für Sie?

Bei der Immatrikulation legen Sie als Familienversicherte/-r einfach die Versicherungsbescheinigung Ihrer AOK vor. Die Hochschule meldet dann der AOK das Datum Ihrer Einschreibung. Wenn Sie den Studienort wechseln, muss erneut eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden.

Ja, die Familienversicherung ist mit Studienbeginn wieder möglich bis zum 25.Lebensjahr.

Vorher muss wohl eine freiwillige Versicherung mit ca. 150 EUR gemacht werden. Außer man kann der Kasse plausibel machen, dass das nächste halbe Jahr notwendige Wartezeit ist.

Kündigen muss man zu den Wechselterminen nicht, man bleibt ja immer bei der gleichen Kasse,

Viel Glück

Barmer