Probleme mit der Familienversicherung

1 Antwort

Familienversicherung gibt es doch nur bei der gesetzl. KV. Richtig??!Um die Wahrheit deiner Angaben zu überprüfen, kann sie schon die Einkommensverhältnisse der Kinder überprüfen. Frau Prof. Wiki schreibt dazu : "Das regelmäßige Gesamteinkommen des Familienangehörigen darf im Jahr 2011 nicht den Betrag von 365,00 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) übersteigen.Da es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen gem. § 16 SGB IV um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts handelt, sind von den Bruttoeinkünften auf jeden Fall Werbungskosten abzuziehen." http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung Gruß Z... .