Privatversichert mit Elternteil - zählt das als Familienversicherung?

5 Antworten

"Ich bin mit meiner Mutter (Beamtin) privatversichert."

Die wichtigste Frage zuerst: wie alt sind Sie ?

Das ist wichtig um zu wissen ob Sie noch beihilfeberechtigt als Kind sind, dieses sind Sie i.d.R. solange Ihre Mutter Kindergeld erhält (bis zum 25. Lebensjahr im Normalfall). Hierbei ist es unerhebluch wie viel Sie als Werkstudent verdienen, so lange der Studentenstatus gewährleistet bleibt.

"Habe jetzt einen Werkstudentenjob angetreten (verdiene über 450€
monatl.) und nach meiner Recherche und der Absprache mit der KV kann ich
weiter so versichert bleiben."

Das spricht für meine o.g. Version.

Wenn Sie das 25. Lebensjahr vollendet habe, endet i.d.R. Ihre Beihilfeberechtigung. Dann müssen Sie sich trotzdem weiter privat versichern und Ihren Beihilfe-Restkostentarif (bei der ARAG ?) in einen Studententarif umstellen lassen.

Sie müssen solange privat versichert bleiben bis Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (durch z.B. die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit einem Einkommen unterhalb der JAEG ) auftritt.

Die ganze Sache mit der TK ist m.E. hinfällig, die brauchen ggf. von Ihnen ein Nachweis dass Sie privat krankenversichert sind.

"Jetzt meine Frage kann ich auch einfach sagen ich selbst sei bei der
ARAG versichert, ohne die Familienversicherung zu erwähnen, in der ich
offensichtlich ja nicht sein darf als Werkstudend?"

Erster Teil - Ja. Zweiter Teil - Falsch. Es gibt keine Familienversicherung bei der ARAG. Dieser Begriff führt nur zu Verwirrungen, er gehört nur in die GKV. Du hast bei der ARAG einen eigenen Vertrag.

Oder zählt eine private Mitversicherung überhaupt als Familienversicherung?

Nein, s.o., verwende den Begriff "Familienversicherung" am besten überhaupt nicht, schon gar nicht gegenüber Deinem Arbeitgeber oder der TK.

Danke für die ausführliche Antwort.

Ja bin noch unter 25.

Die TK weiß dass ich (wieder) privat versichert bin (Da ich für ein frewilliges Praktikum meine Befreiung von der KV-Pflicht aufheben musste - für ein halbes Jahr und deshalb in diesem halben Jahr selbst bei der TK versichert war) Nach dem halben Jahr Praktikum ist aber mein "KV-Vertrag" bei der TK wieder abgelaufen und ich zurück in den Studentenstatus der ARAG (war so mit beiden KV abgesprochen und hat auch alles geklappt.)

Also die Krankenkassen wissen eigentlich Bescheid (TK dass ich nicht mehr bei Ihnen versichert bin und die ARAG, dass ich bis zum 25. Lebensjahr den Studentenstatus behalte), nur scheint mir das mein Arbeitgeber noch nicht ganz durchschaut zu haben.

Aber ich werde mit meiner Bestätigung, dass ich bei der ARAG versichert bin nochmal hin gehen und einfach sagen, dass es meine eigene Versicherung ist (auch wenn ich beihilfeberechtigt bin wegen meiner Mutter).

Habe ich das soweit richtig verstanden und kann das so sagen? Wäre um eine kurze Bestätigung dankbar, sodass ich nicht noch in ein Fettnäpfchen tappe..

Danke schonmal und liebe Grüße :)

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@JanaHa

Ja, das passt grob schon.

"...die ARAG, dass ich bis zum 25. Lebensjahr den Studentenstatus behalte) ..."

Deinen Studentenstatus behälst Du ja ggf. auch länger, mit 25 endet aller Wahrscheinlichkeit nur Deine Beihilfeberechtigung und Du musst mit der ARAG reden, was eine Tarifumstellung angeht.

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Hallo,

bei privaten Krankenversicherungen gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Es besteht eine private Krankenversicherung.

Bei Beginn des Studiums besteht/bestand eine Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wenn ein Befreiungsantrag nach § 8 SGB V innerhalb von 3 Monaten nach Studienbeginn gestellt wird/wurde, besteht weiterhin die private Krankenversicherung. Sonst tritt Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein.

Bei Werkstudenten fallen immer Rentenversicherungsbeiträge an. Diese Beiträge werden immer an eine gesetzliche Krankenkasse abgeführt.

Vorschusstilgung sind keine Beiträge. Hat der Arbeitgeber bei Beschäftigungsbeginn einen Vorschuss gezahlt? Kostenlose Monatsfahrkarte? Kostenloses Kantinenessen? Oder ...?

Gruß

RHW

Hallo, danke für die Antwort, hat mir sehr geholfen.

Habe jedoch noch eine Frage dazu und vielleicht können Sie mir diese ja evt auch beantworten?

Wenn die Rentenversicherungsbeiträge trotzdem an eine gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden, steht auf meiner Abrechnung dann unter Krankenversicherung in meiner Abrechnung die gesetzliche an die die Beiträge gehen oder die private, über die ich tatsächlich versichert bin.

Die Vorschusstilgung kann ich mir nicht erklären und habe es deshalb auf die Krankenkasse zurückgeführt weil das ein kleines Theater war. Aber ich werde wenn ich nächste Woche arbeiten bin definitiv mal nachfragen wofür ich diese Abzüge bekommen habe. Ich wollte mich nur vorher nochmal informieren wie das mit der Krankenkasse tatsächlich abläuft, falls Fragen in die Richtung aufkommen. Aber ich denke das habe ich jetzt soweit durchschaut. Danke! :)

Grüße, Jana

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@JanaHa

Private Krankenversicherer leiten keine Beiträge an Sozialversicherer weiter. Es wird also die gesetzliche KV genommen, die in dem Betrieb hauptsächlich vertreten ist. Meist wird allerdings an die AOK abgeführt zur Weiterleitung.

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@wfwbinder

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die "Meldung zur Sozialversicherungf" und die Rentenversicherungsbeiträge an die gesetzliche Krankenkasse zu senden, bei der der Arbeitnehmer zuletzt versichert war. Deshalb steht diese gesetzliche Krankenkasse auch unten auf der Meldung.

Vielleicht ist bei der Vorschusstilgung auch eine Verwechselung mit einem anderen Arbeitnehmer passiert. Wenn man bei der Personalabteilung nicht weiter kommt, ggf. Betriebsrat kontaktieren.

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Meines Wissens gibt es die Familienversicherung (beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen) in der PKV nicht. Deine Mutter hat für Dich einen PKV Vertrag gemacht.

Dieser sollte ggf. auf Studententarif umgestellt werden.

Den Nachweis einer eigenen Versicherung musst Du dem Arbeitgeber vorlegen, sonst meldet er Dich bei der Krankenversicherung an (ist seine Pflicht).

Einfach zu sagen "ich bin Familienversichert" reicht da nicht, wobei eben "Familienversichert"  eben nur bis 450,- Euro geht.

Darüber weist ein Student seine Studenten KV nach, oder er wird bei der Krankenversicherung angemeldet.

Übrigens ist die TK für Studenten ziemlich gut und beliebt.

"Dieser sollte ggf. auf Studententarif umgestellt werden."

Hmmnn, ob das notwendig ist, hängt vom Alter ab.

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@Hanseat

Mit "ggf." meinte ich, wenn es eine Beitragssenkung bewirkt.

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@wfwbinder

Klar, aber ich denke Sie ist momentan in einem 20%igen (oder gem. der Beihilferegelungen des zuständigen Beihilfeträgers), günstigen Restkostentarif versichert

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Oder zählt eine private Mitversicherung überhaupt als Familienversicherung?

Nein !

das spielt aber hier keine Rolle

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Hallo, der Arbeitgeber hat genausowenig Ahnung von der Materie wie Du bzw. noch wenger.

Es gibt in der PKV keine Familienversicherung, aber trotzdem kannst Du das Werkstudentenprivileg in Anspruch nehmen, das kannst Du auch z.B. als selbst Versicherter. Da der Arbeitgeber es nicht rafft, versuche Dich mit der TK in Verbindung zu setzen, damit die den Arbeitgeber schlau machen oder Dir dein Geld zurückzahlt.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 30 Jahre in der PKV gearbeitet