Bei Immobilienkauf vom Privateigentümer, kann man die Immobilie irgendwie reservieren?

4 Antworten

Das geht und nennt sich Auflassungsvormerkung. Quasi ein anderes Wort für Reservierung. Dazu sind aber notarielle Vereinbarungen nötig. Auch würde ich vorschlagen, sich da notariell beraten zu lassen.

Den Notar kann übrigens der Käufer aussuchen. Der bezahlt ihn nämlich auch.

Das ist in jedem Land anders.
In D ist es so, dass ein Wort oder ein Vertrag vor dem zwingend notariellen Kaufvertrag nichts zählt.

Wenn der Termin für den Kaufvertrag steht, spätestens, wenn einem der Notar dem Kaufvertragsentwurf zugesendet hat (das ist mindestens 14 Tage vor dem Termin), kann man davon ausgehen, dass der Verkäufer an keinen anderen mehr verkauft.

Auch zum Kaufvertrag beim Notar, wo sich Käufer und Verkäufer oft zum ersten mal sehen, kein Geld mitbringen. Ein (betrügerischer) Verkäufer könnte das Objekt noch an verschiedene Käufer verkaufen.

Vor der Unterschrift kannst du es dir anders überlegen. Dann musst du aber tendenziell die bisher angefallenen Kosten des Notars bezahlen. Nach der Unterschrift gibt es kein zurück. Im Vertrag steht, was dann passiert aber es wird üblicherweise teuer und macht den Vertrag nicht ungeschehen.

Gezahlt wird in der Regel 14 Tage nachdem die Immobilie im Grundbuch für den Käufer "aufgelassen" ist. Das nennt sich "Auflassungsvormerkung" im Grundbuch und das kann nur der Käufer drin stehen. Dann wird aber der ganze Kaufpreis fällig und wenn der angekommen ist, kann die Immobilie auch übergeben werden.

roberto03785 
Fragesteller
 17.08.2023, 11:53

@Rat2010 Danke für die Antwort, also einer Vorvertag würde auch nichts zählen, ich habe Folgendes irgendwo gelesene "Wird mehr zeitlicher Vorlauf bis zum Kauf der Immobilie benötigt, kann ein Vorvertrag die bessere Lösung sein."

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Rat2010  17.08.2023, 13:30
@roberto03785

Man kann - rechtssicher - beim Notar einen Reservierungsvertrag vereinbaren. Der wäre verbindlich und man wäre irgendeinen Betrag los, wenn man sich bis zum Ende der Reservierungsfrist anders entscheidet.

Thema ist nur, dass sich der Verkäufer darauf einlassen kann, aber nicht muss. Er wird sich tendenziell darauf einlassen, wenn der Preis (für ihn) stimmt.

Nicht rechtssicher sind Reservierungen durch Makler, die sich auch manchmal Geld dafür geben lassen, dass kein anderer mehr die Immobilie angeboten bekommt.

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In D ist ein Grundstücksverkauf erst mit dem notariellen Kaufvertrag gültig. Deshalb sollte man auch vorher keinen Finanzierungsvertrag unterschreiben.

Ob man im Einzelfall Schadensersatzansprüche geltend machen kann, z.B. für den notariellen Vertragsentwurf bzw. dessen Kosten, oder für Bankkosten, sieht man dann ggf. im Gerichtsverfahren.

Spontan würde ich sagen, mit einer Auflassungsvormerkung.