Bafög Antrag meiner Tochter wurde abgewiesen. Wie ist ein erfolgreicher Widerspruch möglich?
Guten Abend,
auf Grund meines Verdienstes im Jahre 2010, 2011 bzw. bis September 2012 wurde der Bafög Antrag meiner Tochter abgelehnt. Ich habe Zwillinge. Eine studiert und die andere ist im X. Ausbildungsjahr zur Kauffrau. Der Vater der Kinder ist verstorben. Beide Kinder leben nicht in der gleichen Wohngemeinschaft mit mir. Mir wurde betriebsbedingt gekündigt. Demnach beziehe ich seit 2012 ein Arbeitslosengeld in Höhe von ca. 1800 Euro. Meine Töchter erhalten ihr Kindergeld in Höhe von 184,- jeweíls sowie eine Halbwaisenrente. Aus welchem Grund wurde für einen aktuellen Bedarf an Bafög mein vergangener Verdienst berücksichtíg und nicht das aktuelle? Inwieweit besteht die Chance auf einen erfolgversprechenden Widerspruch für meine Tochter?Vielen Dank für eine Unterstützung.
Freundliche Grüße H. Arman
3 Antworten
Die Antwort von sheepster trift nicht zu: Der Aktualisierungsantrag kann noch bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden und führt zur rückwirkenden Erhöhung des Bafög. Ein Widespruch ist nicht erforderlich, schadet allerdings auch nicht.
Vielen Dank für die freundliche Aufmerksamkeit und Beantwortung meiner Frage.
Ich gebe Dir mal den Link zu einem Bafög-Rechner. Das für Dich wichtige Stichwort habe ich gleich aufgeschlagen und zwar lautet das "Aktualisierungsantrag". Ohne einen solchen nämlich wird der Verdienst vergangener Jahre zugrunde gelegt.
www.bafoeg-rechner.de/FAQ/aktualisierung.php
Ich würde Widerspruch einlegen (das muß natürlich diejenige machen, auf die der Bafög-Bescheid auch lautet, nämlich die Tochter) und gleichzeitig mit dem Widerspruch den Aktualisierungsantrag einreichen.
vielen Dank für die freundliche Unterstützung. Gebe die Info gerne an meine Tochter weiter. Melde mich bestimmt wieder um mich auszutauschen.
Der Antwort von Privatier59 schließe ich mich an! Ein Aktualisierungsantrag ist zu stellen! Achte auf die Widerspruchsfrist.. nicht dass am Ende diese abgelaufen ist und du einen neuen Antrag stellen musst. Dann wird BaföG nicht rückwirkend gezahlt.