Auszahlung an Geschäftsführer einer GbR?

1 Antwort

Du kannst den auf Dich entfallenden Gewinnanteil dem Betrieb überlassen, er bleibt dann auf Deinem Kapitalkonto stehen.

Falls die Frage aber auf die Versteuerung abzielt: für die Steuerpflicht ist es egal, ob Du auszahlst oder nicht, der Gewinnanteil ist auf jeden Fall zu versteuern.