Kann meine Krankenkasse (DAK) nach Kündigung der Mitgliedschaft die Auszahlung des angesammelten Bonus mit Verweis auf die Teilnahmebedingungen verweigern?

1 Antwort

Hallo,

entscheidend sind die Teilnahmebedingungen, die man bei Beginn ausdrücklich unterschrieben hat. Wenn das dort so stand, ist es rechtens.

Die Krankenkassen haben sehr viel Gestaltungsspielraum bei den Einzelheiten des Bonusprogramms. Die Teilnahmebedingungen werden von der Aufsichtsbehörde der Krankenkasse (hier: Bundesversicherungsamt) geprüft, bevor sie in Kraft treten.

Die beschriebene Regelung ist gängige Praxis bei verschiedenen Krankenkassen.

Gruß

RHW: