Steuerpflicht bei Auszahlung des geerbten halben Hausanteils an Schwester?

1 Antwort

Deine Schwester hat Anspruch auf Auszahlung des Anteils, der ihr jetzt gehört, mehr natürlich nicht.

Die von dir aufgeführten Steuern fallen durch den Erbfall nicht an.

Innerhalb von 6 Monaten (ich glaube das ist der richtige Zeitraum) erfolgt die Umtragung im Grundbuchamt kostenlos, es muss auch nicht erst die Erbengemeinschaft eingetragen werden.