Auslösung bei Montagetätigkeit

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Wenn Du mit Deinem Arbeitgeber nichts anderes vereinbart hast, ist die große Entfernung Deines Wohnorts vom Arbeitsplatz Dein Privatvergnügen, die stundenlangen Fahrzeiten zum Arbeitsplatz sind Deine Freizeit und die hohen Fahrtkosten widerlegen, dass Geiz geil ist.

Also Auslöse "ja" oder "nein" hängt von der Betriebsvereinbarung ab. Also nur ein Bsp. Meine Männer, Mann und Sohn in der selben Firma, bekommen lediglich die Unterkunft bezahlt und fahren wöchentlich mit einem Firmenbauwagen zu den Baustellen (gesam. Bundesgebiet). Ich hole dann quasi die " Auslöse " jährlich mit der Einkommensteuererklärung zurück. Dazu erhalten wir jährlich einen Beleg über die " Einsatzwechseltätigkeit " vom Arbeitgeber. Diese ist nötig, um überhaupt Aufwendungen geltend machen zu können. Da alle anderen Kosten der Arbeitgeber in unserem Falle trägt, setze ich lediglich die Mehraufwendung für die Verpflegung an.( gestaffelt nach unterschiedlichen Abwesenheitszeiten). Bei Dir sind es ggf. noch Übernachtungskosten und Kilometergeld ( eig. PKW ). Hier noch einmal nachzulesen : http://www.helpster.de/ausloese-auf-montage-steuerlich-absetzen-so-funktioniert-s_41574 Gruß K.

Regelt das nicht ein Tarifvertrag - wenn es sich um eine Betriebsvereinbarung handelt, das ist wohl eher anzunehmen, dann ist der Text dieser Vereinbarung entscheidend. Eine allgemeine Regelung kannst du eigentlich nicht erwarten, kein Gesetz kennt den Begriff der Ausloese !!!