Darf eine Handwerkerrechnung erheblich vom Angebot abweichen?

2 Antworten

Hallo,

wie lautete denn dieser Kostenvoranschlag bzw. war er als verbindlich vereinbart ? Steht z.B. im Vertrag, dass der Kostenvoranschlag verbindlich ist, so muss auch nur der vereinbarte Preis/Kosten gezahlt werden, selbst wenn die Rechnung später höher ausfällt. Allenfalls muss eine erhöhte Kostengrenze von 15 bis 20 % akzeptiert werden.

War der Kostenvoranschlag aber nur als grobe Schätzung vereinbart, kann sich der Rechnungsbetrag auch später noch ändern. Dennoch muss der Handwerker dich von den abweichenden Kosten rechtzeitig informieren, damit du als Kunde noch von dem Vertrag zurücktreten kannst. Ist er dieser Pflicht nachgekommen, du hast jedoch nicht reagiert, dann deutet dies auf eine stillschweigenden Zustimmung hin und die Kosten sind deine.

So wurde es uns einmal auf Nachfrage verklickert. Nachvollziehbar ist es. Nur sollte man dieses Wissen möglichst noch vor den Verhandlungen haben. Unnötig Lehrgeld wurde sicher schon oft aus Unwissenheit gezahlt, denn so genau wird man nur auf Nachfrage informiert.   

Wenn das Angebot 4 Stunden mit zwei Arbeitern ausweist, dann muß der Unternehmer schon nachweisen, waum er den dritten Mann und die zusätzliche Zeit zur Ausführung benötigt hat.

Zu zahlen sind nicht nur die Stunden die die Arbeiter auf der Baustelle verbringen, ebenso zählen die Zeiten mit, die sie  zur Materialbeschaffung benötigen. Allerdings kann die Beschaffung in der Regel 1 Person durchführen und es sind nicht die beiden anderen dazu notwendig.

Zahle erst einmal gemäß Angebot und führe die Restzahlung dann durch, wenn der Unternehmer Dir den Erschwernis bei der Ausführung nachgewiesen hat, die zum erhöhten Zeitaufwand geführt hat.
Wahrscheinlich werdet ihr Euch dann auf einen Betrag in der Mitte einigen.