ausländische Studenten und Nebenjob (Steuer, Anmeldepflicht)?


14.09.2020, 19:45

zusätzliche Info: bei dem zweiten Nebenjob, (über Frage 3) und 4)), arbeite ich zu Hause in Deutschland - Telearbeit. Und Mein Auftragsgeber ist eine Firma eines anderen Landes. Ich habe einen Vertrag für ein Jahr.

1 Antwort

Ich glaube eher nicht, dass Du als Lehrbeauftragter als Minijobber angemeldet bist, eher als Honorarkraft. Das steht aber in Deinem Vertrag bzw. wäre an Abrechnungen ersichtlich.

Hier eine Differenzierung aus Münchener Sicht.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Auslaenderwesen/Studium--Sprachkurse-und-Forscher/Studium-und-Arbeiten.html&ved=2ahUKEwi_yd3sounrAhXRolwKHRqiCUcQFjABegQIChAB&usg=AOvVaw28b6wMaALeGM_IoNLH0vnQ

Wenn ich das richtig verstehe, wäre jede selbständige Tätigkeit genehmigungspflichtig, also auf jeden Fall die zweite neue Tätigkeit. Plus die Dozententätigkeit, wenn es dafür keinen Anstellungsvertrag (nichtselbständige Tätigkeit) gibt.

Bei der Steuer käme evtl. die Übungsleiterpauschale in Betracht für die Dozententätigkeit (2.400,-€ steuerfrei pro Jahr).