Ausbildungsbetrieb Prüfungszulassung zurückziehen?
Hallo,
leider ist mir etwas sehr blödes passiert und die Tankkarte die ich vom Betrieb bekommen habe wurde ohne Erlaubnis von bekannten ausgenutzt, da sie in meinem Auto lag und mein Bekannter dachte das er sie wann er will benutzen darf. Nun ist das beim Betrieb raus gekommen und mir werden die Tankungen in Rechnung gestellt. Die schriftlichen Prüfungen habe ich bereits geschrieben und jetzt steht noch die mündliche an. Könnte es sein das mir die Erlaubnis für die Prüfung bei Anzeige zurück gezogen wird ?
Ausbildung IHK
2 Antworten
Das hat doch mit den Ausbildungsinhalten nichts zu tun. Den Abschluss der Ausbildung und die Zulassung zur Prüfung wird das sicher nicht beeinflussen.
Allenfalls wird das Deinen Verbleib im Betrieb beeinflussen. Solltest Du denn nach der Prüfung übernommen werden? Mit Vertrag könnte es zu einer Abmahnung führen, wovon ja aber noch nichts gesagt wurde. Also zahle und gut ist.
Die Geschichte mit dem Bekannten finde ich sehr unglaubwürdig, die würde ich nicht auftischen oder noch weiter ausweiten. Ich glaube eher, dass Du Dir etwas Extra-Geld beschafft hast. Das wäre u.U. auch ein Grund für eine fristlose Kündigung, aber wie gesagt, es hört sich für mich auch so an, dass Du einfach nur den Betrag erstatten sollst.
Ich würde mal davon ausgehen, dass
- wenn du das Geld erstattest und ggf.
- du diesen 'Bekannten' anzeigst und damit darlegst, dass er das nicht etwa mit Deiner Erlaubnis gemacht hat oder
- der Bekannte mit Dir beim Chef aufschlägt und selbst darlegt, dass er das ohne Deine Erlaubnis gemacht hat
darüber hinweggesehen werden kann - mein Chef würde es dabei lassen. Wie Dein Chef das sieht, kannst nur du beurteilen. Ich würde den Bekannten auf jeden Fall mit ins Boot holen und ließe ihn damit nicht einfach davonkommen.
Dein Chef würde es dabei belassen, dass Du das abgezockte Geld erstattest? Ich nicht.
An sich ist es ja totaler Quatsch, derartige Schutzbehauptungen hier, in einem anonymen Forum, überhaupt vorzubringen und für eine hilfreiche Antwort wäre es allemal sinniger, ehrlich zu sein - daher ändere ich den Sachverhalt lt. Frage halt nicht ab. Aber das ist ja bei vielen Fragestellungen der Fall, das man die Ausrede 3 km gegen den Wind riecht.
Als AG würde ich das ohne die von mir schon genannte Anzeige oder Vorstellung des 'Bekannten' nicht glauben, dem FS aber auch nicht die Prüfungsmöglichkeit wegnehmen (falls das überhaupt möglich ist) - übernommen würde er sicher nicht.
Ist es trotzdem möglich das die Zulassung zurück gezogen wird ? Auch wenn man schon angemeldet ist