Fällt auf eine zurückgezahlte Coronasoforthilfe ein IHK-Beitrag an?

Hallo liebe FinanzenGemeindler,

ich bekam kürzlich Post von der IHK, ich soll für das Jahr 2020 eine Nachzahlung entrichten, da man über die Zahlen vom Finanzamt darauf gekommen sei, dass ich über der Freigrenze bis zu der die Zwangsmitgliedschaft kostenfrei ist gelegen habe. Nun ist es allerdings nicht so, dass ich im Jahr 2020 mit meiner nebengewerblichen Tätigkeit fette Gewinne eingefahren habe, sondern lediglich von der Coronasoforthilfe gebrauch gemacht habe. Die Coronasoforthilfe habe ich allerdings im Jahr 2022 komplett bis auf den letzten Cent zurückgezahlt. Kann mir die IHK unter diesen Umständen tatsächlich Geld abknüpfen?

Für mich ist es schwer vorstellbar, dass man auf eine zurückgezahlte vorübergehende Hilfsleistung des Staates für Notsituationen Abgaben an die IHK zahlen zu müssen. Beim Finanzamt habe ich bereits angerufen, die sagten nur, dass sie dazu nicht beraten dürfen. Natürlich habe ich auch die Websuche bemüht, da bekommt man allerdings allerdings nur tausende IHK-Seiten jeglicher Städte und Gemeinden zum Thema Coronasoforthilfe beantragen ausgespuckt. Ironischerweise stand bei keiner, dass sich die Hilfe auf den Beitrag auswirken soll, jedoch ist meine Sachbearbeiterin bei der IHK davon überzeugt.

Wie ist das denn zum Vergleich, wenn man Kredite aufnimmt, muss man da auch für IHK-Beiträge zahlen?

Vielen Dank im Voraus für euer Insiderwissen und eure Zeit.

Kredit, IHK, Corona
Kurz vor der Prüfung und Ärger im Betrieb. Was tun?

Hey ihr Lieben,

ich bin im 3. Lehrjahr zur Einzelhandelskauffrau und habe in wenigen Wochen meine mündliche Prüfung. Mein VL hat mir schon gesagt ich werde nicht übernommen und das ist auch ok für mich. Nur ich bekomme immer Ärger für Sachen die in der Vergangenheit liegen. Ich wurde kurz mal gekündigt und dann wurde die Kündigung zurück genommen, wurde aber in eine andere Filiale versetzt.
Mein Ausbilder dort wurde Ende Januar auch versetzt und seit dem bin ich ohne Ausbilder dort.

Man hat mir seit der Versetzung auch nichts mehr beigebracht, zB Personalplanung. Und wenn ich jmd darauf anspreche heißt es, es wäre ja meine Schuld zB wegen Krankmeldung. Mein Ausbilder aus der 1. Filiale hat mir auch so gut wie nichts beigebracht, wenn nur seine Stellvertreter. Aufgrund der bevorstehenden Prüfung bin ich jetzt umso nervöser und sauer wieso man seine Pflichten damit verletzt aber jeder in diesem Unternehmen komplett hinter dem VL und dem Filialleiter steht. Mein VL ist auch in der IHK drinnen, weswegen ich da vermutlich keine Chance haben werde irgendwie Unterstützung zu bekommen und bald ist die Ausbildung ja auch vorbei, aber ich habe Angst dadurch die Prüfung nicht zu bestehen oder das mein VL mich durchfallen lässt(er meinte es kann sein dass er mich mit prüft). Ich musste, damit ich die Ausbildung weiter führen konnte, etwas unterschreiben wo steht dass bei nicht bestehen die Ausbildung trotzdem endet, also hätte ich dann 3 Jahre umsonst.

gibt es noch andere Hilfsstellen für mich außer die IHK?
vielen Dank schonmal im Voraus

Ausbildung, IHK
Gebühren der Handwerkskammer

Hallo. Meine Frau hat im Oktober ein Gewerbe zum herstellen von Kinderkleidung und Taschen angemeldet. Daraufhin hat sich die HWK gemeldet und besteht darauf, dass sie sich anmeldet. Nach einigem Lesen von Beiträgen und Gesetzen, sind wir zu dem Entschluss gekommen: Da kommt man wohl nicht drum herum.

Viel interessanter ist nun allerdings, wie es weiter geht. Der Umsatz wird sich dabei auf weniger als 2.000 Euro belaufen, wahrscheinlich sogar weniger als 1.500 Euro. Da es keine Gebührenordnung gibt bei der HWK Karlsruhe, habe ich dort angerufen. Hier mal die geforderten Gebühren:

Eintragungsgebühr ist 150 Euro. Jahresbeitrag im ersten KALENDERJAHR! (also 2013, sprich 2 Monate) ist frei, im 2. und 3. Jahr dann 73 Euro und ab dem 4. Jahr 146 Euro. Jeweils zzgl. (ab dem ersten Jahr schon) eine Umlage von 94 Euro jährlich.

Das heißt: 2013: Anmeldung 150 Euro, kein Jahresbeitrag, aber anteilig die Umlage 94/12*2=ca. 15-20 Euro. 2014: 1/2 Jahresbeitrag = 73 Euro + 94 Euro Umlage = 167 Euro 2015: wie 2014 ab 2016: Jahresbeitrag = 146 Euro + 94 Euro Umlage = 240 Euro

Auf meine Anfrage, wieso die 5.200 Euro Grenze nicht gilt, sagte man mir, dass diese Konstellation (welche auch immer das sein soll) noch nie zugetroffen ist. Deswegen findet das Gesetz keine Anwendung.

Meine Frage: Geht das? Ich meine, bei einem Umsatz von 1.500 Euro (also Gewinn von ca. 600 Euro) kann man doch unmöglich pauschal 240 Euro an Gebühren verlangen, oder? Gibt es ein Argument, dass ich gegenüber der HWK vorbringen kann? Gesetz ist doch Gesetz.

gebühren, Kleinunternehmer, IHK

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