Aufwandsentschädigung bei Zeugenaussage, was fällt alles zu erstattbaren Kosten?
Ich wurde als Zeuge gelandet - es ist ein Antrag dabei für die Erstattung des Verdienstausfalls. Kann ich denn auch Fahrtkosten u. Parkhauskosten angeben?Arbeiten tu ich an dem Tag nicht.
2 Antworten
Das kommt sauch darauf an, ob du wirklich einen Verdienstausfall hast. Wenn du z.B. als Führungskraft zu einen Arbeitsgerichtsprozeß gehen musst, hast du keinen Verdienstausfall. du musst auf alle Fälle deine Kosten nachweisen.
Wenn der ganze Tag wegfällt, wird der Lohn für den ganzen Tag erstattet. Falls man tatsächtlich für Fahrt und Verhandlung nicht den ganzen Tag braucht, müßte der AG bescheinigen, warum man nicht mehr um sagen wir 14:30 die Arbeit noch für 3 Stunden aufehmen kann.
Es werden dazu die Fahrtkosten entweder als Bahnfahrkarte erstattet, oder das Kilometergeld. Die Parkgebühr auch.