Bekommt man ausgelegte Kosten für eine nicht angetretene Dienstreise erstattet?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Dein Arbeitgeber die Dienstreise bereits genehmigt hat, dann wird/muss er für die Vorleistungen auch aufkommen.

Wenn Du aber aus Eigeninitiative schon Kosten verursacht hast - dann liegt es im Ermessen des Arbeitgebers diese Kosten zu erstatten.

Bei Firmen mit eigener Reisekostenordnung wirst Du leer ausgehen.

Ich denke, dass kommt auf den Grund der Absage der Reise an. Wenn ich verschlafe und den Flieger verpasse und nicht zu meinem Termin erscheinen kann... Wenn ich aber nachweislich krank bin, dann kann der Arbeitgeber mir die Reisekosten doch nicht so einfach aufs Auge drücken.