Werden Konten, bei denen ich Vollmacht habe, mir zugeschrieben?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das Geld gehört ja nicht dir. Wenn das BaföG aber eine Kontrolle durchführt, so wird dieses Konto unter deinem Namen auftauchen. D.h. du solltest dem BaföG-Amt mitteilen, dass ein weiteres Konto existiert, bei welchem du Vollmacht hast. Das sollte genügen.