Arbeitsvertrag: Wie berechne ich den spätesten Kündigungstermin?

4 Antworten

Du bekommst es nicht hin, einfach vom 31.12.2023 6 Wochen zurück zu rechnen! 🤔🤔🤔

Und unabhängig davon:

Da sich die Kündigungsfrist ab dem 01.11.2023 erhöht, erklärt es sich doch von selbst, dass Du die Kündigung noch diesen Monat möglichst nachweisbar abgeben musst!

Hallo Walter,

Allerspätestens am 31.10.2023 muss die Kündigung nachweisbar beim Arbeitgeber angekommen sein. (z.B. persönlich abgeben und quittieren lassen)

Wenn Du es per Post schicken willst, per Einschreiben, dann am besten schon am 24.10.23 abschicken, die Post liefert ja nicht zuverlässig innerhalb von 2 Tagen, so wie früher.

du solltest vor dem 01.11.23 kündigen, dann bist du noch keine 5 Jahre im Betrieb und die 6 Wochen zum Quartalsende hälst du auch ein.

also die Kündigung muß noch in diesem Monat beim AG ankommen.

Schreibe heute oder morgen die Kündigung zum 31.12.2023 . Mit der Post am 10.10.2023 per Einwurfeinschreiben an den AG schicken . Den Beleg zusammen mit der Kopie der Kündigung aufheben .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung