Aktien und Schenkungssteuer?

4 Antworten

Grundsätzlich gilt der Wert des Aktienpakets zum Schenkungszeitpunkt. Da der Kurs des Aktienpakets an dem Tag sicherlich schwankt, kann man in der Regel den schlechtesten Fall, also den tiefsten Tageskurs heranziehen.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass die Bank über die Schenkung vorab schriftlich informiert wird, denn dann wird die Bank die Übertragung mit Gläubigerwechsel nicht als Verkauf beim Schenker werten (das ist der normale Automatismus, wenn keine Info vorliegt), sondern als Überschreibung und somit wird keine Kapitalertragssteuer beim Schenker berechnen. Die Bank informiert das Finanzamt darüber und meldet der Empfängerbank auch die ursprünglichen Einstandskurse. Somit hat der Beschenkte die Wertpapiere zum damaligen Einstandskurs im Depot, muss allerdings auch auf den gesamten gewinn dann bei verkauf die Abgeltungssteuer zahlen. Wenn man dies dem Beschenkten nicht aufhalsen möchte, kann man ohne Bankinfo übertragen, dann ist die Übertragung ein Verkauf beim Schenker und ein Kauf beim Beschenkten.

Rein steuerlich betrachtet, ist die Schenkung unter Geschwistern nicht vorteilhaft, da die Freibeträge gering sind und die Steuer hoch. Freibetrag nur 20.000 Euro und Steuerklasse 2. Da 80T bereits in die nächste Besteuerungsstufe fallen (75T 1. Schwelle) liegt der Steuersatz bei 20%, also 16T abzgl. dem Härtefallausgleich von knapp über 2T kosten eine solche Schenkung fast 14T Euro plus die Abgeltungssteuer (entweder beim Schenker oder Beschenkten), da wird dann aus 100T Schenkung ganz schnell nur knapp über 70T Nettoschenkung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte wfwbinder bestätigt

Bei einer Übertragung mit Gläubigerwechsel gelten die Aktien als veräußert und wieder neu angeschafft, d.h. es fallen Steuern auf den Gewinn bei Dir an.

Das Aktienpaket wird zum Tag der Übertragung bewertet (Du kannst den niedrigsten Tageskurs an diesem Tag verwenden, denn Aktien werden ja laufend gehandelt) und mit seinem Wert der Schenkungssteuer unterworfen (abzüglich des Freibetrags von 20.000 EUR unter Geschwistern, d.h. 80.000 EUR * 15% Steuersatz = 12.000 EUR).

Das Aktienpaket gilt mit Eingang im Depot der Schwester als angeschafft und hat nicht Deinen Einstandspreis als Anschaffungspreis, sondern den am Tage der Übertragung. Es kommt auf die Aktien und den Usus der jeweiligen Bank an, welche Börse verwendet wird. Bei deutschen Aktien könnte das der Xetra-Tagessschlußkurs sein.

Es wäre generell zu erwägen, ob die Schenkung in 20.000 EUR Paketen in 10-Jahres-Abständen erfolgen könnte, um Schenkungssteuer zu vermeiden. Das wäre - in Verbindung mit einer entsprechenden Nachlassregelung - der steuerlich optimale Weg. Prüfe auch, ob ein Nießbrauchdepot ein Weg zum Steuernsparen ist. Ein Notar könnte Dich dazu beraten.

heinuun  07.06.2021, 17:45

Ich bin zwar kein Steuerberater, doch ich kenne das anders.

Ist es wirklich so, dass die Aktien beim Schenker als Verkauf gewertet werden?

Meines Wissens macht die Bank das zwar automatisch, wenn keine weiteren Informationen vorliegen. Doch wenn die Bank vorab darüber informiert ist, dass es sich um eine Schenkung handelt, dann kann die Bank die Übertragung als Überschreibung betrachten (Übertragung mit Gläubigerwechsel) und nicht als Veräußerung. Dies meldet die Bank natürlich dem Finanzamt. Außerdem meldet die Bank der Empfängerbank die damaligen Anschaffungskosten, wodurch der Beschenkte die Aktien zum damaligen Anschaffungskurs ins Portfolio bekommt und bei Verkauf natürlich die Abgeltungssteuer auf den komplett Gewinn vom Beschenkten zu zahlen ist. Schließlich tritt bei Schenkung oder Erbschaft der Beschenkte oder der Erbe in die Rechte und Pflichten der Schenkers bzw. des Erblassers ein und somit auch "in die Anschaffungskosten". So macht das auch durchaus mehr Sinn, denn in dem hier genannten Fall würde dem Schenker die Schenkung recht teuer kommen, da neben den 100T Euro Depotabfluss auch noch die Kapitalertragssteuer (12.500 + Soli + Kirche) geleistet werden müsste. Somit Fall nicht nur die Steuern für die Schenkung beim Beschenkten, sondern auch noch die Steuern beim Schenker an, dies könnte sich der Schenker sparen sparen.

0
bilgejuice 
Fragesteller
 09.06.2021, 07:41

Ich möchte noch etwas wegen dem Gläubigerwechsel und der Neuanschaffung aus der Sicht meines Schwesters nachhaken.

Ich selbst lebe im EU-Ausland (schon 15 Jahre) und auf meiner Seite würden keine Steuern anfallen wenn ich die Aktien verschenke. Für mich hat es durchaus Vorteile es so zu machen.

Wenn die Übertragung auf der Seite meiner Schwester als Neuanschaffung gilt dann wäre es eigentlich OK. Sie kann einen Teil sofort verkaufen um die Schenkungssteuer zu begleichen und was sie mit dem Rest macht ist dann ihre Sache. Der Gewinn wäre am Anfang +/- 0. Würde die Übertragung aber nicht als Neuanschaffung gelten und meine Anschaffungskosten an sie weitergereicht werden dann wird es merkwürdig.

0
gandalf94305  12.06.2021, 10:45
@bilgejuice

Die Anschaffungskosten sind nur relevant für alle Transaktionen ab dem Zeitpunkt der Übertragung, also beispielsweise für einen Verkauf.

Die Schenkungssteuer fällt zum Zeitpunkt der Übertragung an. Steuerschuldner ist lt. § 20 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich der Beschenkte, d.h. in diesem Fall Deine Schwester. Eine Strategie für die Vermeidung von Steuern wäre sinnvoll. Wenn Du beispielsweise verheiratet bist, könnten beide Ehepartner 50% der Schenkung vornehmen. Das würde den Freibetrag doppeln, da es zwei Schenkungen von zwei Personen sind.

Daher: hier ist Beratung sinnvoll. Für Dich oder die Schwester oder beide.

1

Auf den Wert abgestimmt auf den Tag der Schenkung!

Ich würd die Verkaufen, dann sind sie einmal abgerechnet und ihr dann das Geld schenken.

Sie kann sie ja dann neu einkaufen.