Soll ein Ehepaar (Arbeitnehmer mit hohen Einkünften / selbständig mit geringem Gewinn) die gemeinsame Steuerveranlagung für Einkommensteuer wählen?
Hallo zusammen,
ich hätte gern eure Hilfe & Erfahrungen.
mein Mann ist normal Arbeitnehmer und verdient etwa 80.000 EUR Brutto pro Jahr. Ich bin nebenberufliche Selbständing und verdient sehr gering etwa 5.000 EUR Brutto pro Jahr.
Wir habe durch gemeinsame Veranlagung für Einkommensteurerklärung gemacht und vom FA Einkommensteuerbescheid bekommen. Und wir müssen jetzt viel nachzahlen.
Wir haben eine zusammene Veranlagung gemacht und gerade den Bescheid vom FA bekommen. Wir müssen nun etwa 2.500 EUR nachzahlen wegen meiner geringere Einkünfte etwa 5.000 EUR. Also 50% von meiner Gewinn zahlen wir als Einkommensteuer.
So lange ich weiss, als Selbständig gibt es einen Grundfreibetrag von aktuell 8.004 Euro, der steuerfrei ist. Allerdings meine Einkünfte sind natürlich zu der gesamten Einkünfte von beiden additiert und berechnet worden. In diesem Fall, meine Einkünfte sind gar nicht steuerfrei berücksichtigt.
Meine Frage ist :
Ist es wirklich so, dass geringere Einkünfte nicht mehr steuerfrei sind, wenn eherpaar zusammen durch gemeinsame Veranlagung für Einkommensteurerklärung macht (weil nur gesammte Summe berüchsichtigt wird)?
Falls ja, wenn ich nur meine Einkünfte für Einkommensteurerklärugn mache (durch Einzelveranlagung), würde meine Einkünfte steuerfrei sein? In disem Fall, werden dann nur mein Manns Einkünfte für Einkommensteurer berüchsichtigt?
ich freue mich sehr auf eure Antworts und Erfahrungen!
VG Ashley
1 Antwort
1. Dein Grundfreibetrag (2014 8.354,-) wurde schon über die Steuerklasse III bei Deinem Ehemann in der Lohnsteuer berücksichtigt.
2. Wäre das nicht so, würde er in Steuerklasse IV schon ca. 600,- Euro netto weniger haben. Dafür bekämt ihr dann bei der Steuererklärung trotz Deiner Einkünfte noch Geld zurück.
3. Die gesamte Einkommensteuer bleibt gleich. Egal ob 80.000,- von Deinem Mann udn 5.000,- von Dir, entweder im Jahr mehr zahlen, oder eben nachzahlen. Wobei es keine Wahl gibt, denn weil Du keine Lohnsteuerklasse hast, wird DEin Mann sowieso mit Steuerklasse III abgerechnet.
4. Nach meiner Rechnung hätten es aber bei 5.000,- Gewinn nur ca. knapp 2.000,- Euro Nachzahlung sein dürfen. Aber 40 % vom Gewinn wirst Du schon zurück legen müssen. Schließlich kommt Dein Gewinn oben auf das ja recht gute Gehalt Deines Mannes drauf, also schon in einer ziemlich hohen Progressionsstufe.