Soll ein Ehepaar (Arbeitnehmer mit hohen Einkünften / selbständig mit geringem Gewinn) die gemeinsame Steuerveranlagung für Einkommensteuer wählen?

1 Antwort

1. Dein Grundfreibetrag (2014 8.354,-) wurde schon über die Steuerklasse III bei Deinem Ehemann in der Lohnsteuer berücksichtigt.

2. Wäre das nicht so, würde er in Steuerklasse IV schon ca. 600,- Euro netto weniger haben. Dafür bekämt ihr dann bei der Steuererklärung trotz Deiner Einkünfte noch Geld zurück.

3. Die gesamte Einkommensteuer bleibt gleich. Egal ob 80.000,- von Deinem Mann udn 5.000,- von Dir, entweder im Jahr mehr zahlen, oder eben nachzahlen. Wobei es keine Wahl gibt, denn weil Du keine Lohnsteuerklasse hast, wird DEin Mann sowieso mit Steuerklasse III abgerechnet.

4. Nach meiner Rechnung hätten es aber bei 5.000,- Gewinn nur ca. knapp 2.000,- Euro Nachzahlung sein dürfen. Aber 40 % vom Gewinn wirst Du schon zurück legen müssen. Schließlich kommt Dein Gewinn oben auf das ja recht gute Gehalt Deines Mannes drauf, also schon in einer ziemlich hohen Progressionsstufe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986