In Aktien investiert und (fast) alles verloren!!! Kann ich Klagen???

6 Antworten

Du hast Dich auf einer Internetseite in den USA eingeschrieben? Du hast alle Kontaktdaten? Hoffentlich auch eine Postadresse, denn an E-Mail-Fächer zugestellt werden Klagen nicht, nirgends auf der Welt. Und ich hoffe doch, die Postadresse ist nicht die einer Firma auf den Bahamas oder in Panama. Dann nämlich würde sich jede weitere Mühe erübrigen.

Bei einer in den USA ansässigen Firma kannst Du Dir die Mühe einer Klage in good old Germany ersparen. Nicht nur, dass es in diesem Fall an einem Gerichtsstand fehlen würde. Ich sehe zudem auch in der Sache selber keine Aussichten auf Erfolg.

Was die USA betrifft, so kann ich mir zur dortigen Rechtslage keine Stellungnahme erlauben. Da mußt Du schon einen dort zugelassenen Anwalt befragen. Aber Vorsicht. Hierzulande meinen viele Mitbürger, US-Anwälte würden immer auf Erfolgshonorarbasis arbeiten und man könne daher dort risikolos prozessieren. Dem ist keineswegs so. Im Regelfalle wird Zeithonorar vereinbart und das zu Stundensätzen, die einem die Schuhe ausziehen. Glaube ja nicht, dass Du von irgendwem dann Unterstützung bei der Kostentragung erwarten kannst.

Und im übrigen: Wenn das eine in betrügerischer Absicht geschaltete Seite war (Stichwort Marktmanipulation) ist vom Betreiber ohnehin nichts mehr zu holen.

Fazit: Vergiß es!

Deinen Verlust kannst Du noch vergrössern, wenn Du den Klageweg beschreitest, soviel vorweg.

Des weiteren hast Du eine Grundregel mißachtet, man spekuliert nur mit dem Geld, dessen Totalverlust man auch verkraften kann.

Auch wenn Du alles protokolliert hast, finde erst einmal heraus, welcher Gerichststandort für eine Klage zuständig ist und dann schaue nach ob nach dortiger Rechtssprechung überhaupt leere Versprechungen ein Straftatbestand sind.

Aus Deinem Wohnsitz in Deutschland leitet sich nämlich nicht unbedingt die Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes für Deinen Rechtsstreit ab, denn Du hast mit Sicherheit ein Geschäft ausserhalb der deutschen Gerichtsarkeit abgeschlossen.

Sicherlich ist eine Klage möglich,denn Klagen bekanntlich kannst du auf fast alles.

AGBs, Verträge - hast du was unterzeichnet? Oder hast du auf "Empfehlung" gehandelt, aber eigenverantwortlich. Punkte die hier fehlen.

Nehmen wir an du hast selbst den Kauf getätigt, dann wirst du keinen Erfolg haben, auch deswegen, weil die Penny Aktie in den nächsten "Wochen, Monaten oder auch Jahren" einmal auch dort landen kann.

Grüße

Du hast hier nicht die Beratung eines Beraters in Anspruch genommen, den Du verklagen kannst, sondern hast auf eigene Rechnung und eigene Veranlassung auf Basis obskurer Informationen gehandelt. Das erfolgte nicht auf Basis vernünftiger Aktienanalysen und Recherchen, sondern aufgrund Gier und zumindest Unwissenheit (das Wort "Dummheit" wollte ich erst mal vermeiden). Es gibt einen Grund, warum Pennystocks in diesem Bereich notieren - das ist generell kein Investment. Das sind Müllaktien von Unternehmen, die oft ihre eigentliche Geschäftstätigkeit schon vor langer Zeit eingestellt haben.

Du bist auf eine Pump-and-Dump-Masche hereingefallen. Man bewirbt eine Müllaktie heftig mit dem Ausblick auf eine baldige Kurssteigerung, denn man hätte ja Insiderinformationen. Leute (um das Wort "Anleger" zu vermeiden) kaufen den Müll und denken, daß hier ja nicht viel passieren kann, da es ja ein Pennystock ist. Nur: ob man 5.000 EUR in 125 Daimler-Aktien oder in 125.000 Müllaktien investiert, macht vom Betrag her keinen Unterschied. Von der Qualität der Position durchaus. Wenn genügend Leute eingestiegen sind, ist der Kurs aufgrund der Nachfrage tatsächlich gestiegen. Also verkaufen die Betrüger ihre vorher erworbenenen Positionen mit großem Gewinn und lassen die restlichen Müllkäufer mit wertlosen Aktien zurück.

Es gibt drei Ansatzpunkte für rechtliche Handhabe:

  • Betrug (Wertpapierbetrug) - securities fraud

  • Insiderhandel - insider trading

  • Steuerhinterziehung - tax fraud

Der erste Punkt ist der vielversprechendste, da hier auch die SEC in USA als Aufsichtsbehörde einschreiten kann. Allerdings dürfte das zu einer Verurteilung der Handlanger führen, während ein Schadensersatz für Dich normalerweise nicht drin ist, da das Geld längst versickert ist.

Der zweite Punkt kann mit Inaussichtstellung von Insiderinformationen über irgendwelche Ereignisse in der Firma auch relevant sein, jedoch solltest Du hier bedenken, daß Du ggf. als Empfänger (auch nur vermuteter Insiderinformationen) Dich mit dem dadurch veranlassten Kauf selbst strafbar gemacht hast. Das kann also nach hinten losgehen. Auch hier wird die SEC für US-Aktien aktiv.

Die dritte Option geht damit einher, daß Betrugsmaschen über Broker oft Steuerhinterziehungen mit beinhalten, da Einkünfte aus Betrug nicht deklariert werden. Das wird im besten Fall zu einer Verurteilung der Profiteure des Betrugs führen, nicht aber zu einem Schadensersatz für Dich.

Es gibt auch Fälle, in denen tatsächlich Verurteilungen erfolgten. Jetzt gerade z.B. dieser: http://www.law360.com/securities/articles/353830

Deine Aussichten auf Schadensersatz sind jedoch sehr gering bis nicht vorhanden, denn die Betrüger agieren vielleicht mit US-Aktien, sitzen selbst jedoch in China, Russland oder über viele Ecken (die man nicht so einfach recherchieren kann, da es über Landesgrenzen hinweg geht) vielleicht sogar in Deutschland. Kann man Leute konkret identifizieren, die die Trades durchgeführt haben, besitzen diese typischerweise nicht genug liquide Mittel, um überhaupt Schadensersatzforderungen zu begleichen, da die eigentlichen Mittel schon längst über Western Union und andere Kanäle an ganz andere Leute unerreichbar und nicht nachverfolgbar weitergeleitet wurden.

Also: Chancen sind sehr gering - und selbst wenn jemand verurteilt werden sollte, dann sind das oft selbst betrogene Trader, die ihren Profit nur durchgeleitet haben.

nö, selber schuld, wenn man sich auf ein schneeballsystem einlässt. hohe gewinne gibt es nicht ohne risiko. und es it hinlänglich bekannt, dass börsenbriefe mit pennystocks eine mashe ind, da deren verfasser längst gekauft haben und dann den renditegierigen lesern ihren müll andrehn... is zwar illegal, aber klagen in den usa ist teuer und mit deinem geld sind ie eh über alle bergen, und einem nackten kann man ja nicht in die taschn greifen...