Abgestellter Roller wird umgestoßen und fällt gegen Auto - hat man Schadensersatzanspruch?
Ein geparkter Roller wurde durch eine Kettenreaktion umgestoßen und hat mein Auto zerkratzt. Der Besitzer meint, er habe das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt und wäre nicht daran Schuld, dass sein Roller umfällt. Deshalb lehnt er auch ab, dass er Schadensersatz zahlen sollte. Kann das wirklich sein? Denn Schuld hat er ja wirklich keine.
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Haftpflichtversicherung des Rollerfahrers greift auch aus Betriebsgefahr eines abgestellten Fahrzeugs.
Gegen sie wäre die Forderung zu richten - inwieweit sie gegen den Schubser oder Halter, der es nicht ordentlich genug abgesichert abstellte dann Regreß nähme, muß dich nicht interessieren.
G imager761