Rechts vor Links unfall, hat mein Gegenüber eine Teilschuld?
Hallo, soeben hatte ich einen Unfall an einer rechts vor links Kreuzung, Rechts neben mir ist eine Hecke wodurch die Kreuzung nicht ganz genau Einsichtig ist, ich bin nach dem Stehen bleiben dann weitergefahren sehe auf einmal ein Auto mit auf jeden Fall überhöhter Geschwindigkeit und zu weit links fahrend auf der Straße und bremse, jedoch hat dieser mich noch geschnitten bzw. es hat einen Knall gegeben.
Ich stand wenn es hoch kommt einen Meter in der Einmündung und er hätte nach dem Rechtsfahrgebot rechts fahren müssen, er fuhr aber eher Mittig bis links und es war lediglich ein Roller dort geparkt den man auch normal umfahren gekonnt hätte. Da dies natürlich Rechts vor Links war, habe ich zuerst einmal die Schuld bekommen. Wir haben die Polizei zum Ort gerufen.
Wie sieht das ganze nun aus, trägt mein Gegenüber eine Teilschuld da er die Geschwindigkeit (nicht nachweisbar) und und das Rechtsfahrgebot misachtet hat?
2 Antworten
Wird sehr stark auf die Örtlichkeit ankommen. Wenn die entsprechend schmal ist natürlich nicht. Wenn er laut Unfallendstellung locker drei Meter weiter rechts hätte fahren können, wahrscheinlich schon.
Ich hoff du oder die Polizei hat vor der Räumung der Unfallstelle ordentliche Bilder gemacht. Wobei es Dir eh wenig bringt sondern nur den Versicherungen... denn diese können dann die SFR Klasse von zwei Verträgen hochstufen und nicht nur von einer.
Fotos wurden gemacht, ist auch zu erkennen das er deutlich zu weit Links war, musste halt ein wenig in die Kreuzung rein da dort eine Hecke steht und ich sonst nicht die ganze Straße sehe.
Und die Nichtbeachtung des Rechtsfahrgebots kannst Du nachweisen?
Ah, ok. Gib das an Deine Versicherung weiter, die regeln das.
Werde es auch an den Rechtsanwalt geben, da mein Gegenüber behauptungen anstellt, wie bspw. ich wäre noch Rückwärts gefahren damit es nicht so aussieht als ob ich weiter in der Kreuzung war etc. Ich hoffe selber nur um den Punkt zu kommen da ich noch in der Probezeit bin.
Die Hoffnung kannst du abschminken. Auch mit Teilschuld bleibt deine Ordnungswidrigkeit beim rechts vor links. Der Anwalt kostet doch auch nur...
Die Polizei hat selber gefragt wieso der andere Fahrer denn so weit Links steht (sind so stehen geblieben wie es passiert ist, er ist paar Meter weiter gefahren und rückwärts zurück, war also noch weiter Links eigentlich) und wieso er nicht weiter rechts gefahren ist, also die haben es selber gesehen.