7% im einkauf bezahlen und mit 19% verkauf berechnen?
Gibt es Probleme wenn ich für 7% mwst im Einkauf berechnet bekomme und es dann aber im verkauf mit 19 % mwst berechne ?
2 Antworten
Wenn das den steuerlichen Regelungen entspricht (?), kannst bzw. musst du das so machen. Bedeutet aber, dass du nur 7 % Vorsteuer ziehen kannst, aber auf den Verkauf 19% Umsatzsteuer abführen musst.
Für alles Weitere solltest du mal mit deinem Steuerberater sprechen.
Wenn das dann unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer ist, musst Du die 19 % abführen, ein vorsteuerabzugsberechtigter Kunde kann diese aber nicht als Vorsteuer ziehen und wird dementsprechend eine berichtigte Rechnung verlangen.
OB das unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer ist, müsstest Du dann mit Hilfe der maßgeblichen Regelungen des UStG abklären, wenn Du nicht schreibst, um was es da geht. Für den umgekehrten Fall kenne ich Beispiele, wo das so richtig wäre, aber, für Deinen Sachverhalt fällt mir gerade nichts ein.
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG:
Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: ... die gesetzlich geschuldete Steuer ...
Was dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, ergibt sich aus § 12 UStG i.V.m. Anlage 2, so schwierig ist das tatsächlich gar nicht.
Und dass ein Unternehmer einen falschen Steuersatz ggf. dennoch nicht erkennt , ändert nun mal nichts an der gesetzlichen Vorschrift 🤷🏻♂️ - eine Betriebs- oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung führt dann halt zu entsprechenden Nachzahlungen.
Warum sollte ein Kunde, der 19% USt. in Rechnung gestellt bekommen hat, diese nicht geltend machen dürfen?