Muss ich in X Jahren für meinen Vater, den ich nicht kenne, aufkommen?

3 Antworten

  • Ja, das kann passieren, aber gestuft.

  • die 1.400,- euro gelten nur, wenn Du allein lebst, ausserdem bleibt Dir auch vom Mehrbetrag die Hälfte. Ausserdem gilt dies nur bei Heimunterbringung.

  • Bei normalen Sozialleistungen (Grundsicherung) ist die Grenze 100.000,-.

  • ein Verzicht auf die Unterhaltszahungen ändert an der Lage nichts.

  • Wenn Du aber bereit wärst dafür auf den Unterhalt (Nachzahlung) zu verzichten, dann lege Das Geld doch einfach für diesen Zweck an.

Verwandte ersten Grades sind zum Unterhalt verpflicht. § 1601 BGB. Das geht in beide Richtungen. Für Vater zu Sohn und logischerweise auch für Sohn zu Vater. Warum sollte es denn auch anders sein. Schließlich hat dein Vater für dich ja auch gezahlt.

Erstmal danke für die Antworten! :-)

Also ich habe auch erfahren, dass er verheiratet ist und zwei oder drei Kinder hat.

Wenn es um "Elternunterhalt" geht, dann werden seine Frau und Kinder auch ggf. herangezogen, oder?

Und wg. den Sozialleistungen (nur zum Verständnis für mich): Wenn ich im Jahr weniger als 100.000 € verdiene und er auch nicht ins Heim geht, muss ich nichts zahlen (bzw. ggf. seine anderen Kindern auch nicht)?

Öhm, ich habe noch eine weitere Frage: Wenn er z.B. paar Jahre Sozialhilfe bekommen hat, kommt das dann im Prinzip nachträglich auf mich zurück aber weil ich die o.g. Grenze nicht erreicht habe, dann nicht?

Mein Verlobter (31J.) kennt seinen leiblichen Vater auch nicht und dieser hat für ihn keinen einzigen Cent gezahlt (seine Mutter weiß noch nichtmal wo sein Vater ist - ist damals leider abgehauen). Wäre es in diesem Bsp. auch möglich, dass er (mein Verlobter), wenn das Amt z.B. herausfindet, dass er der Sohn ist und sein Vater Elternunterhalt benötigt, zahlen muss? Kann er dann noch nachträglich Unterhaltsnachzahlen fordern?

Das ist ein sehr verzwicktes und umfangreiches Thema ... :-/

Sorry, habe den Kommentat irgendwie falsch gesetzt:/