Muss ich in X Jahren für meinen Vater, den ich nicht kenne, aufkommen?
Hallöchen,
habe ein kompliziertes Anliegen:
Mein leiblicher Vater, den ich nicht kenne, zahlt seit meinem 18. (bin 22) laufenden Unterhalt. Zusätzlich zahlt er noch einen damaligen von meiner Mutter in Anspruch genommenen Unterhaltsvorschuss und - so wie ich das verstanden habe - eine Sozialleistung ab. Für den Zeitraum "1. - 18. Lebensjahr" muss er mir ab meinem 23. Unterhaltsrückstände (abzgl. Vorschuss) zurück zahlen.
Jetzt habe ich erfahren, dass ich in Zukunfz zur Zahlung herangezogen werden könnte, wenn er eine niedrige Rente bekommt bzw. Sozialhilfe zur Rente bezieht. Heute sagte mir 'ne Frau vom Sozialamt, dass ich nur zur Zahlung herangezogen werde, wenn er auf kurzer Zeit erwerbsunfähig sei - der Selbstbehalt wäre momentan bei 1400 Euro (die hab ich natürlich noch nicht erreicht, weil ich Azubine bin).
Jetzt meine Fragen: (1) Was stimmt denn nun? (2) Für was müsste ich aufkommen? (3) Was wären das für Kosten? (3) Wenn ich auf die Zahlung der Rückstände (sind mehr als 18TSD€) verzichte, komme ich dann trotzdem für ihn auf?
Mache mir totale Sorgen um meine Zukunft! :-( Möchte mir gerne in paar Jahren ein Eigentum zulegen und Kinder haben. Habe Angst, dass ich wg ihm am Existenzminimum Leben werde. :-( Möchte ja meine Kinder gut versorgen können und ihnen oder mir auch mal was gönnen...:-((
LG
3 Antworten
Ja, das kann passieren, aber gestuft.
die 1.400,- euro gelten nur, wenn Du allein lebst, ausserdem bleibt Dir auch vom Mehrbetrag die Hälfte. Ausserdem gilt dies nur bei Heimunterbringung.
Bei normalen Sozialleistungen (Grundsicherung) ist die Grenze 100.000,-.
ein Verzicht auf die Unterhaltszahungen ändert an der Lage nichts.
Wenn Du aber bereit wärst dafür auf den Unterhalt (Nachzahlung) zu verzichten, dann lege Das Geld doch einfach für diesen Zweck an.
Verwandte ersten Grades sind zum Unterhalt verpflicht. § 1601 BGB. Das geht in beide Richtungen. Für Vater zu Sohn und logischerweise auch für Sohn zu Vater. Warum sollte es denn auch anders sein. Schließlich hat dein Vater für dich ja auch gezahlt.
Erstmal danke für die Antworten! :-)
Also ich habe auch erfahren, dass er verheiratet ist und zwei oder drei Kinder hat.
Wenn es um "Elternunterhalt" geht, dann werden seine Frau und Kinder auch ggf. herangezogen, oder?
Und wg. den Sozialleistungen (nur zum Verständnis für mich): Wenn ich im Jahr weniger als 100.000 € verdiene und er auch nicht ins Heim geht, muss ich nichts zahlen (bzw. ggf. seine anderen Kindern auch nicht)?
Öhm, ich habe noch eine weitere Frage: Wenn er z.B. paar Jahre Sozialhilfe bekommen hat, kommt das dann im Prinzip nachträglich auf mich zurück aber weil ich die o.g. Grenze nicht erreicht habe, dann nicht?
Mein Verlobter (31J.) kennt seinen leiblichen Vater auch nicht und dieser hat für ihn keinen einzigen Cent gezahlt (seine Mutter weiß noch nichtmal wo sein Vater ist - ist damals leider abgehauen). Wäre es in diesem Bsp. auch möglich, dass er (mein Verlobter), wenn das Amt z.B. herausfindet, dass er der Sohn ist und sein Vater Elternunterhalt benötigt, zahlen muss? Kann er dann noch nachträglich Unterhaltsnachzahlen fordern?
Das ist ein sehr verzwicktes und umfangreiches Thema ... :-/
Sorry, habe den Kommentat irgendwie falsch gesetzt:/