Was ist der Unterschied zwischen Pfändungsfreigrenze und Selbstbehalt?

3 Antworten

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wfwbinder hat schon zutreffend den Unterschied festgestellt. Im einen Fall Pfändungsfreigrenze geht es um das Vollstreckungsrecht, wonach nur in bestimmter Höhe gepfändet werden kann. Im anderen Fall ist das Erkenntnisrecht betroffen, danach zunächst gefragt wird, ob der Unterhaltsschuldner noch leistungsfähig ist, die Leistungsfähigkeit aber durch den Selbstbehalt begrenzt wird.

Es sind einfach völlig unterschiedliche Bereiche.

Die Pfändungsfreigrenze ist ein Begriff aus der Zivilprozessordnung (ZPO). Sie schützt ein Mindesteinkommen, vor dem Zugriff von Gläubigern.

Wie man aus den zum Teil niedrigeren Summen (770,-) bei der Unterhaltsfreigrenze sehen kann, ist es da ein Betrag bei dem der Gesetzgeber,bzw. die Gerichte der Ansicht sind, wie ein Vater, eine Mutter gegenüber dem Kind verpflichtet ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Die Pfändungsfreigrenze liegt wie oben beschrieben, bei 989,99 €. Muß Du Unterhalt zahlen,an einer Person, liegt die Freigrenze bei 1359,99 €. Schau bei wikipedia nach !!! Gruß Stefan P.S. Spreche aus Erfahrung !