Was muss ich für den Verlustvortrag beachten, wenn mein erstes Gehalt z.B. für zwei Monate nach dem Studium unter 9000,- liegen, ich also eh nichts wirklich zu versteuern habe aber einen Verlustvortrag von den letzten 4 Jahren Masterstudium habe?
Ein Beispiel: Lohnt sich denn überhaupt Steuererklärungen für die Studienjahre zu machen, wenn ich fiktive 7000,- Euro kumulierten Verlustvortrag aus meiner Studienzeit von sagen wir mal 8000,- Euro Gehalt im 1. Arbeitsjahr abgezogen bekomme? Dann ist doch der Verlustvortrag aufgebraucht und für 1000,- Euro werde ich nicht anders besteuert wie für die 8000,- Euro.
Oder hab ich hier einen Denkfehler?
Soll ich also lieber erst 2018 einreichen und die Rückwirkenden für den Master dann 2019? Geht das und was muss ich dann in den vorherigen Steuererklärungen ankreuzen (Bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags")?
Was mir außerdem noch vielleicht jemand verraten kann: Muss ich die vergangen Erklärungen chronologisch einreichen oder macht es in meinem Beispiel Sinn diese nicht einzuhalten?