Mehr Steuer durch Kindschaftsverhältnis erloschen durch Tod?
Hallo,
mein Exmann ist 2013 gestorben und nun beziehe ich für unsere gemeinsame Tochter Erziehungsrente, welche auch ordentlich versteuert wird (68% Anrechnung auf das Gehalt). Ich muss ca. 1100 € nachzahlen. Wenn ich jetzt aber bei Kindschaftsverhälnis beim Vater auf "erloschen durch Tod" klicke, erhöht sich meine nach zu zahlende Summe auf knapp 1500 €???? Wir kann das den sein? Warum muss ich den jetzt noch mehr Steuern zahlen? Es erhöht sich zwar dadurch der KInderfreibetrag, aber das bringt mir eh nichts, da ich keine Betreuungskosten mehr habe. Oder weiß vllt. jemand, ob und was ich da falsch gemacht haben könnte? Der Vater meiner Tochter ist tod und jetzt soll ich mehr Steuern zahlen? Wir waren auch schon lange davor geschieden, also hängen auch steuerlich nicht mehr zusammen. Vielen Dank & viele Grüße
1 Antwort
Meinst Du etwas anderes, als Du schreibst?
Wenn ich den unverständlichen Satz mit der Anrechnung auf das Gehalt (das würde vom Wortsinn bedeuten, dass Dein Gehalt gekürzt wird, weil Du für die Tochter Rente beziehst) weglasse und nur die Gesetzeslage betrachte, wird es logischer.
1. Du hast vermutlich eine Anstellung aus der Du ein Gehalt beziehst. Das Bruttogehalt ist in der Anlage "N" zu erklären.
2. Du bekommst eine Erziehungsrente. mit den 68 % meinst Du vermutlich den Ertragsanteil, der der Besteuerung unterworfen wird. Zu erklären in Anlage "R".
3. Für Deine Tochter füllst Du die Anlage "Kind" aus. Dort trägst Du ein, dass der Vater verstorben ist.
4. Was nicht nachvollziehbar ist (zumindest für mich nicht) warum der Klick 400,- Mehrsteuer bringt.
5. Hast Du in der Anlage "Kind" die Zeilen 44 ff ausgefüllt?