Mehr Steuer durch Kindschaftsverhältnis erloschen durch Tod?

1 Antwort

Meinst Du etwas anderes, als Du schreibst?

Wenn ich den unverständlichen Satz mit der Anrechnung auf das Gehalt (das würde vom Wortsinn bedeuten, dass Dein Gehalt gekürzt wird, weil Du für die Tochter Rente beziehst) weglasse und nur die Gesetzeslage betrachte, wird es logischer.

1. Du hast vermutlich eine Anstellung aus der Du ein Gehalt beziehst. Das Bruttogehalt ist in der Anlage "N" zu erklären.

2. Du bekommst eine Erziehungsrente. mit den 68 % meinst Du vermutlich den Ertragsanteil, der der Besteuerung unterworfen wird. Zu erklären in Anlage "R".

3. Für Deine Tochter füllst Du die Anlage "Kind" aus. Dort trägst Du ein, dass der Vater verstorben ist.

4. Was nicht nachvollziehbar ist (zumindest für mich nicht) warum der Klick 400,- Mehrsteuer bringt. 

5. Hast Du in der Anlage "Kind" die Zeilen 44 ff ausgefüllt?