Steuern und Krankenversicherung bei zwei Wohnsitzen in zwei EU-Ländern (D. & Ö.), Teilzeitbeschäftigung (in Ö) und freiberuflicher Tätigkeit (D. & Ö.)?

Hallo, ich habe eine - aus meiner Sicht - etwas komplizierte Frage, zu der ich auch bereits von unterschiedlicher Stelle unterschiedliche Antworten erhalten habe.

Ich bin gebürtiger Österreicher & schließe gerade mein Studium in Deutschland ab, daher war ich zuletzt auch für meine freiberufliche Tätigkeit, neben dem Studium, in Deutschland gemeldet.

Meine Tätigkeit liegt im künstlerischen Bereich, wobei meine Kunden im Augenblick häufig auch gewerblich sind.

Inzwischen beende ich in Deutschland noch meine Diplomarbeit, habe aber eine feste Teilzeitstelle in Österreich an der Uni und darüber hinaus regelmäßige Freelance-Aufträge, in Österreich und Deutschland, wobei ein Großteil der Aufträge aus Österreich kommt.

Ich habe sowohl in Deutschland als auch in Österreich einen Wohnsitz.

Auskünfte beim Finanzamt und anderen Informations-Plattformen waren bislang hauptsächlich entweder:

-Steuern zahlen da wo der Lebensmittelpunkt/Hauptwohnsitz liegt

oder:

-Steuern zahlen da wo die Tätigkeit ausgeübt wird. - was aber bei "Remote"-Arbeiten oft schon nicht ganz eindeutig ist.

Auch das Durchforsten des Forums hier, hat die Frage für mich noch nicht eindeutig beantworten können, zum Teil steigt die Verwirrung eher etwas :)

Dazu kommt, dass ich mich regelmäßig - dadurch, dass ich gelegentlich auch noch in dritten Auslandsstaaten unterwegs bin - in keinem der Länder über 183 Tage aufhalte. Oder dies aber nicht eindeutig vorher weiß, weil es zumeist sehr knapp ist.

Wo muss ich meine Steuern geltend machen und welche Möglichkeiten habe ich bezüglich der KV und allg. Sozialversicherung (falls das hier beantwortet werden kann - wäre sehr dankbar über sachkundigen Rat auch in dieser Sache).

Im Moment bin ich etwa durch meine Teilzeitanstellung in Österreich Sozialversichert, weiß aber nicht, ob meine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, diese nicht zukünftig überschreiten werden (vermutlich). Muss ich dann in beiden Ländern versichert sein? Wie entscheidet sich dies?

Entschuldigung für die etwas verwirrende Fragestellung (bildet den Kopfknoten allerdings ganz gut ab) – Danke im Voraus!

DBA, Freelancer, Grenzgänger, Teilzeit
US-Bürger und Deutscher lebt ausschließlich in Deutschland - Steuerliche Mehrbelastung?

Kann man die steuerliche Mehrbelastung beschreiben, wenn Einkünfte ausschließlich in Deutschland erzielt werden (Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG))?

Jährlich muss eine amerikanische Steuererklärung (nur federal tax, Form 1040) abgegeben werden neben der deutschen Steuererklärung. 

Kann man die steuerliche Belastung auf den einfachen Nenner bringen, dass in Summe nicht mehr Steuern zu zahlen sind in D oder den USA, als die höchste Steuerbelastung in D oder USA?

Beispiel: Doppelte Staatsbürgerschaft (US/D) & Wohnsitz ausschließlich in D. Gesamtbetrag zu versteuerndes Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG) von 130.000,00 EUR in D unterliegen dann einer ca. 37,43% Steuerlast. (vgl. https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?

>> Da diese Steuerlast (48.660,82 EUR (Einkommensteuer: 46.124,00 EUR + 2.536,82 EUR Solidaritätszuschlag)) höher ist als wenn dieser Betrag ausschließlich in den USA zu versteuern wäre, fallen keine zusätzlichen Steuern in den USA an. 

Die Steuerlast in den USA wäre auf 140.000,00 USD 39.186,15 USD (Effektive Tax Rate 27.99%) und damit geringer als in Deutschland gewesen. Ist das so richtig?

DBA, Doppelbesteuerung, einkommensteuer, USA
Besteuerung von Auslandsrenten und Abfindung?

Mir werden seit fast 2 Jahren diese Fragen gestellt, aber nirgendwo im Internet finde ich verständliche Antworten. 1.a) Ein Deutscher arbeitet ein paar Jahre in England, zahlt dort in die Rentenversicherung ein, geht wieder zurück nach Deutschland und bekommt im Alter eine kleine Rente aus England (unversteuert), die in Deutschland ebenfalls nicht versteuert wird, sondern dem Progressionsvorbehalt unterliegt. 1.b) Er arbeitet anschließed in Deutschland viele Jahre für Kanada und zahlt ganz normal in die deutsche Rentenversicherung ein. Als er in Rente geht, bekommt er natürlich die deutsche Rente, aber zusätzlich auch eine in Kanada nicht versteuerte Einmalzahlung seines Rentenanspruches der kanadischen „Volksrente“ OAS, die aus Steuergeldern finanziert wird und somit beitragsfrei ist. Diese Rentenzahlung soll nun in Deutschland versteuert werden. Frage: Weshalb einmal Progressionsvorbehalt und einmal Versteuerung? Es besteht für beide Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen. 2.) Die kanadische Regierung zahlt ihren Angestellten, wenn sie das Beschäftigungsverhältnis beenden, eine Abfindung , auch wenn man in Rente geht. In Deutschland gibt es sowas nicht, trotzdem heißt die Zahlung explizit „Abfindung“. Sie richtet sich nach deutschen Gepflogenheiten, d.h. ½ Monatsgehalt pro gearbeitetem Jahr, bis zu einem Maximum von 12 Monatsgehältern nach 24 Jahren. Diese Zahlung sieht das Finanzamt als "Arbeitslohn für mehrere Jahre" an und will sie entsprechend versteuern. Frage: Wird ein Arbeitslohn höher als eine Abfindung versteuert, oder weshalb kann das Finanzamt eine Zahlung des ehemaligen Arbeitgebers schlicht und ergreifend umdeklarieren und (höher?) versteuern? Versteht jemand diese Steuerangelegenheiten? Über qualifizierte Antworten würde ich mich freuen?

Rente, Abfindung, DBA, doppelbesteuerungsabkommen, einkommensteuer, Lohnsteuer, Steuern, Steuerrecht
Freiberufler für 1 Jahr in Schweden vor Ort

Hallo, ich bin seit langem Freiberufler im IT-Bereich und war in den letzten vier Jahren in einem Projekt in Österreich tätig. Dabei bin ich wöchentlich gependelt, habe im Hotel gewohnt und war jedes Wochenende zuhause in Deutschland. Jetzt habe ich ein Projekt in Schweden, mein Vertrag gilt erst mal bis Ende 2013. Das mit dem wöchentlichen Pendeln möchte ich nicht mehr machen, ich möchte auch nicht im Hotel wohnen, sondern habe mir hier in Stockholm eine Wohnung gesucht. Die ganzen Fragen wegen einer schwedischen 'personnummer' und ob ich mich beim Einwanderungsamt anmelden muss, lasse ich jetzt mal außen vor. Die erste Frage ist für mich nämlich gerade, ob ich mein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in Schweden versteuern muss oder weiter wie bisher in Deutschland. Zu freiberuflicher Tätigkeit von Ausländern vor Ort in Schweden habe ich bei den Schweden bisher überhaupt nichts gefunden, außer der Möglichkeit, sich in Schweden selbst als Freiberufler ("self-employed") anzumelden, was ich aber nicht unbedingt will.

Ich habe mir das schwedisch-deutsche DBA angeschaut und wäre dankbar um eine Einschätzung, ob meine Interpretation richtig ist. Ich sehe es so:

  • Artikel 4 bestimmt einen der beiden Staaten als denjenigen, in dem ich als "ansässig" gelte. Nach 4(1)a kann ich sowohl in D ansässig sein (weil steuerpflichtig, Wohnsitz in D), als auch eventuell in Schweden (ständiger Aufenthalt, Wohnung, erst mal egal ob angemeldet oder nicht). Aber nach 4(2)a gelte ich dann doch als in D ansässig, weil ich dort die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen ("Mittelpunkt meiner Lebensinteressen") habe. Was ja auch wirklich so ist.

  • Nach Artikel 14 können dann meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nur in diesem Staat besteuert werden, "es sei denn, dass [mir] im anderen Vertragsstaat für die Ausübung ihrer Tätigkeit gewöhnlich eine feste Einrichtung zur Verfügung steht". Jetzt ist natürlich die Frage, was eine "feste Einrichtung" ist. Ich würde darunter ein Büro, eine Werkstatt oder etwas ähnliches verstehen, ähnlich dem, was an anderer Stelle als "Betriebsstätte" von Firmen bezeichnet wird. Aber meine Wohnung in Schweden ist das nicht, denn dort übe ich meine Tätigkeit nicht aus. Ist das Büro des Kunden meines Auftraggebers, wo ich einen Schreibtisch zur Verfügung habe, eine "feste Einrichtung" in diesem Sinn? (Bei meinem Auftraggeber selbst habe ich keinen Schreibtisch!) Und wenn ja, bedeutet die Formulierung "steht eine solche Einrichtung zur Verfügung, so können die Einkünfte im anderen Staat besteruert werden, ...", dass es sich um eine "Kann"-Bestimmung handelt, ich also wählen kann, ob ich trotzdem in D versteuere?

Es wäre mir viel leichter, wenn ich sicher sein könnte, dass ich nur in D versteuern muss. Nicht nur wegen der Höhe der schwedischen Steuern (über die ich eigentlich mehr Gerüchte als klare Aussagen gefunden habe), sondern auch wegen der "Planbarkeit".

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Matthias

Ausland, DBA, Doppelbesteuerung, Freiberufler, Steuern, Steuerpflicht

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