Abgaben auf Mieteinkuenfte fuer Steuerauslaender

1 Antwort

Wenn Du in USA ansässig bist und die Immobilie in D Mieterträge hat, dann steht D gem. Art. 6 (1) DBA das Besteuerungsrecht zu. Die erhobenen deutschen Steuern sind auf die dafür in den USA anfallenden Steuern gem. Art. 23 (1) DBA anrechenbar.

Nach § 23 EStG sind die Immobilieneinkünfte (= Mieteinnahmen minus Werbungskosten) in D steuerpflichtig und Du bist dafür beschränkt steuerpflichtig ab € 1 (es gibt keinen Freibetrag). Wenn Du in D trotz bestehender Steuerpflicht keine Steuer zahlst, dann wird notfalls die Immobilie gepfändet.

Zum DBA: http://www.steuerschroeder.de/usa.pdf

Korrektur: statt § 23 muss es § 21 heißen. Das EStG findest Du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf

Lies bitte dort § 1 (4), dann § 49 (1) Ziffer 6 und danach § 21.

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@EnnoBecker

Soweit war ich mit meiner Lektüre des EStG noch nicht gekommen;-) Danke für die Ergänzung!

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@Gaenseliesel

Ja, Du hast völlig recht. Nettigkeit geht weit über Richtlinie Nr. 17 hinaus: "Bitte behandle andere Community-Mitglieder immer mit Respekt, Anstand und Höflichkeit!". Leider steht dieser Punkt erst als letzter in den Richtlinien. Vielleicht sollte die Reihenfolge etwas geändert werden;-))

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