Diesen Zinssatz legt dein Gläubiger also der Darlehensgeber bzw. Deine Bank einseitig (formularmäßig) fest. Er besagt, dass die Bank diesen Zins zusätzlich zur Grundschuld für das laufende und die letzten 2 Jahre, d.h. für insgesamt bis zu 3 Jahren bei einer Zwangsversteigerung geltend machen kann (§ 10 ZVG (1) 4.). Die Argumentation der Bank für diese Sicherungsmaßnahme ist, dass sie ja nicht wisse, ob und wenn ja, wann die Immobilie einmal verwertet werden muss und wie hoch dann im Zweifelsfall der aktuelle Zinssatz für das Darlehen wäre, wie hoch der Darlehensstand etc. Außerdem muss die Bank im "worst case" die Kosten der Rechtsverfolgung tragen bzw. zumindest vorstrecken, von anderen Kosten und entgangenen Gewinnen etc. ganz zu schweigen. Der Zins ist auf jeden Fall akzessorisch, so wie auch die Grundschuld also unabhängig von der tatsächlichen Forderung. Der Zusammenhang zwischen Grundschuld (nebst Zinsanhang) und dem eigentlichen Darlehen wird aber vertragsmäßig geregelt und findet sich im Darlehensvertrag oder auf seperatem Formular i.d.R. unter dem Titel oder Abschnitt "Sicherungsabrede".

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Im Grunde halte ich nichts von dem ganzen pseudomoralischen Getue, denn nur darauf zu reflektieren, dass jeder ja brav seine Schulden zurückzuzahlen und ansonsten ein anständiges Leben zu führen hat, entspricht einer extrem begrenzten Denkweise. Außerdem ist es überhaupt keine Antwort auf die Frage. Also zurück zum Thema: Grundsätzlich sind die Banken bei Ratenkrediten sehr hartnäckig. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an. Insbesondere ist wichtig zu wissen, wie die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation aussieht. Sind weitere Schulden vorhanden hilft i.d.R. nur ein außergerichtlicher Vergleich mit allen Gläubigern oder ein Insolvenzverfahren. Hierbei sollte man beachten, dass man einzelne Gläubiger nicht übervorteilt. Sofern die Bank auch nur den Hauch einer Chance sieht, dass sie (wenn auch langfristig) an den ganzen Betrag kommt, dann hat man eh schlechte Karten. Außerdem kann man pauschal sagen, dass wenn man selbst oder über einen privaten Bekanten der der Bank 50 % anbietet, dies nur im Ausnahmefall zum Erfolg führen wird. Schließlich gilt der Prophet im eigenen Land nix. Besser geeignet ist da schon ein Schuldnerberater (Caritas, AwO oder ähnliches).

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Ist wohl ein Begriff aus dem Englischen und bedeutet im Zusammhang soviel wie "Rang" des Kapitals, bzw. Eigenkapitals der Bank. Der Rang 1 bzw. also Tier 1 ist dabei das sogenannte Kernkapital. Man unterscheidet daneben noch Tier 2 und Tier 3 (Ergänzungskapital und Drittrangmittel). Das Kernkapital bzw. das insgesamt haftende Eigenkapital ist ein Maß für die Risikotragfähigkeit bei Kreditinstituten. Vereinfacht: je mehr wertvolles Kernkapital da ist, um so mehr Kredite können vergeben werden. So gesehen bezeichnet Tier1-Bank ein Institut mit hohem Kernkapital.

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Die Bank verdient ganz simpel ausgedrückt dadurch, in dem sie einen Teil des Geldes auf Deinem Konto gegen Zinsen weiter verleiht (d.h. Kredite ausgibt etc.). Die Werbung der Banken hält sich erstaunlicher Weise aber in engen Grenzen. Bisher (seit über 3 Jahren) gab's weder bei der Co-Bank noch bei der DKB Anrufe von Beratern o.ä. - vielleicht einmal im Jahr einen Werbebrief- das war's.

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Im Grundbuch werden keine Finanzierungen eingetragen sondern Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken u.ä.). Sofern überhaupt eine Zwischenfinanzierung notwendig ist, was ich im übrigen seit Jahren außer bei Bausparverträgen (da heisst es Vorfinanzierung) nicht mehr gesehen habe, dann muss auch diese natürlich (grundbuchlich) besichert werden. Also heisst die Antwort "ja" !

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Diese Kosten müssen zwar immer berücksichtigt und finanziert werden, haben aber tatsächlich mit dem eigentlichen Darlehen nichts direkt zu tun. D.h. für den Banker gibt es einen Kostenplan und einen Finanzierungsplan. Auf der einen Seite steht, was mich der Spaß kostet und auf der anderen, wie diese Mittel aufgebracht werden. Der Regelfall ist allerdings, dass Umzugskosten aus Eigenmitteln aufgebracht werden (müssen/sollen), insbesondere, da sie den Wert der Immobilie nicht erhöhen und damit auch nicht die Werthaltigkeit der Sicherheit vergrößern (vergleichbar mit Kaufnebenkosten wie Notar, Makler etc.) Grundsätzlich ist eine Mitfinanzierung dieser Kosten aber möglich. Wenn insgesamt aber kein Eigenkapital für die Finanzierung eingesetzt werden kann, führt dies ggf. zu Einschränkungen bei der Auswahlmöglichkeit der Finanzierungspartner und/oder Konditionen.

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Geschäftskunden sind i.d.R. kleine(re) Gewerbetreibende bis hin zu kleinen Mittelständlern und Firmenkunden eher größere mittelständische Unternehmen bis hin zu Großkonzernen - je nach Bank unterschiedlich eingestuft anhand Jahresumsatz, Kredit- oder Bilanzvolumen. Ein Unternehmen, dass Firmenkunde bei einer Bank ist, hat nicht selten mindestens 5 Mio. € Jahresumsatz. Hintergrund der Trennung dieser Bereiche ist lapidar gesagt u.a. die unterschiedlich aufwändige Betreuung, da mit Firmenkunden i.d.R. pro Kunde mehr Geld verdient wird (bzw. werden kann) als mit Geschäfts- oder normalen Privatkunden.

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Der Niklaus hat genaugenommen recht. Immobilien-Finanzierung und Bewirtschaftungskosten haben etwa soviel miteinander zu tun wie ein Autokredit mit den Benzinkosten. Aber Spaß beiseite: Unter Bewirtschaftungskosten versteht man gemeinhin alles an Kosten, was für den Unterhalt der Immobilie an Ausgaben anfällt - insbes. öffentliche Abgaben wie z.B. Grundsteuer darüber hinaus Müllabfuhr, Versicherung, Heizung (Öl/Gas), Strom, Kosten für den Schornsteinfeger etc.

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Im Normalfall wird der Käufer auch die 100 TEUR zumindest teilweise mit einem Bankkredit finanzieren wollen. Die Bank steht dann mit ihrer Grundschuld an erster Stelle in Abt. III im Grundbuch. Danach (an 2. Rangstelle) kann man sich für den in Raten zu zahlenden Kaufpreisrest eine sogen. Restkaufgeldhypothek eintragen lassen. Zusätzlich noch ein Rückübertragungsrecht (Rückauflassungsvormerkung) in Abt. II für den Fall, dass der Käufer zwischenzeitlich die Zahlungen einstellt. Die Problematik liegt darin, dass nach einer evtl. Rückübertragung trotzdem noch die Bank für den erstrangigen Kredit das Grundpfandrecht eingetragen hat. Zahlt der Käufer auch diesen Kredit nicht mehr (was im Zweifelsfall wahrscheinlich ist), dann kann die Bank die Immobilie zwangsversteigern lassen - es sei denn, Du übernimmst diesen Kredit bzw. löst ihn ab. Wirtschaftlich gesehen also auf jeden Fall ein ziemliches Risiko. Die Vertragsgestaltung sollte man hierfür am besten einem Notar überlassen.

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Hallo Lisa7, so wie wfwbinder es schon treffend ausgeführt hat, ist es korrekter Weise so, dass Deine Eltern immer noch Eigentümer sind und das Haus demnach von ihnen gekauft werden muss und nicht von der Bank. Soviel vorab. Leider geht aus Deiner Frage nicht hervor, wie hoch das Gutachten ausgefallen ist - sollte dies nämlich deutlich über den 130 TEUR liegen, dann kann es sein, dass sowohl die Bank als auch die restlichen Gläubiger eher zumindest den ersten Versteigerungstermin abwarten wollen werden. Grundsätzlich muss aber mit allen Gläubigern, die im Grundbuch eingetragen sind über eine Freigabe separat verhandelt werden. Im Zuge dieser Verhandlungen macht es evtl. Sinn (außer Deine Eltern sind bereits in der Insolvenz) auch zumindest mit dem Hauptgläubiger einen Erlass der Restschulden zu verhandeln, denn wenn nur ein Teil der Forderungen als Kaufpreis gezahlt werden, bleibt dananch trotz Hausverkauf noch etwas offen, was die Gläubiger weiter einfordern werden. Lassen sich die Gläubiger nicht darauf ein, kannst Du immer noch selbst bei der Versteigerung mitbieten - das käme wahrscheinlich sogar günstiger. Ergänzend sei angemerkt, dass die Bank bei einer Grundschuld von 130 TEUR grundsätzlich auch mehr Ansprüche in der Zwangsversteigerung geltend machen kann - insbesondere Zinsanhänge (i.d.R. bis zu 3 Jahren) und Kosten. Die genauen Prozentsätze stehen in der jeweiligen Grundschuldbestellungsurkunde und im Grundbuch. Bei einem eingetragenen Grundschuldzins von 15 % p.a. (dieser ist nicht mit dem Darlehenszins gleichzusetzen) und 3 Jahren nach Fälligkeit wären dies immerhin schon 45 % - in dem speziellen Fall 58,5 TEUR !

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Die Arge(n) tun sich mangels qualifiziertem Personal in solchen Dingen oft sehr schwer. Die Verwertung einer vom Eigentümer allein oder zusammen mit Angehörigen bewohnten Immobilie (Hauptwohnsitz) ist nicht möglich, wenn sie von angemessener Größe ist. Ist das Objekt zu groß oder wohnt nur die Mutter in dem Haus und der Sohn nicht, dann stellt sich die Frage, in wie weit es sich überhaupt um verwertbares Vermögen handelt. Das (in Abt. II hoffentlich erstrangig eingetragene) Wohnrecht stellt nämlich eine entsprechende Belastung dar, die das Nettovermögen mindert bzw. im Zweifelsfall sogar so gut wie unverkäuflich macht. Wer kauft schließlich schon eine Immobilie, in der er nicht in absehbarer Zeit wohnen oder die er nicht kurzfristig vermieten kann ?! In jedem Fall sollte der Sohn gegen den Bescheid der Arge Widerspruch einlegen und nach (wie immer voraussichtlich) negativem Bescheid Klage beim zuständigen Sozialgericht erheben.

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Ein Anhänger ist genauso zulassungspflichtig für den Straßenverkehr, wie ein PKW. D.h. er muss versichert sein, TÜV haben und es fällt KfZ-Steuer an. Jeder Anhänger bekommt also auch immer seine eigenen separaten Nummernschilder. Die haben mit dem Zugfahrzeug reinweg gar nix zu tun - d.h. die haben natürlich auch KEINE identischen Kennzeichen. Wenn Du Dir den Anhänger ausleihen willst, lass Dir noch den KfZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung mitgeben (für den Fall einer Kontrolle)

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Die Bank kann eine Prolongation sicherlich immer ablehnen - m.W. braucht es dafür nicht einmal einen Grund. Der Eintritt ins Rentenalter ist aber hier sicherlich nicht allein ausschlaggebend gewesen sondern die damit in der Regel zusammenhängende etwas schlechtere Einkommenssituation. Natürlich können auch zusätzllich andere Faktoren in die Entscheidung hineingespielt haben (Bereinigung des Kreditportfolios, schlechterer Beleihungsauslauf infolge von Neubewertungen etc. etc.) Sicherlich ist der Vorgang für die betreffende Bank kein Ruhmesblatt, denn nimmt man nur die Begründung des Renteneintritts, dann ist in der Tat dieser vorher absehbar gewesen. Sollte sich durch diese Tatsache (d.h., das geringere Einkommen) die Bonität sehr verschlechtert haben, dann nimmt einen aber wahrscheinlich auch keine andere Bank mehr. Dies könnte zum Verlust des Objektes führen (weil es verkauft werden muss - oder schlimmstenfalls zwangsversteigert wird). Wenn man mit der Bank hier auf normalem Wege keine Einigung erreichen kann, sollte man über Vorstandsbeschwerde und/oder Ombudsverfahren versuchen seine Interessen durchzusetzen. Die Problematik dürfte allerdings darin bestehen, einen Nachweis darüber zu führen, dass die Bank die Prolongation genau wegen dem vorgenannten Aspekt verweigert hat.

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ich vertrau meine finanz. Angelegenheiten doch nicht jedem an

Die Frage ist schwierig ! Einerseits geht nichts über eine gewachsene Beziehung und ein langjähriges erprobtes gegenseitiges Vertrauensverhältnis, andererseits ist dies leider Banking von vorgestern. Da Kundenberater eh kaum noch ohne das Backoffice bzw. die Marktfolgeabteilung Entscheidungen treffen dürfen, kann man angesichts der dauernd wechselnden Berater nur sagen: who cares ?! Was nützt mir ein langjährig vertrauter Banker, wenn er nix zu melden hat ? Andererseits ist die derzeitige extreme Stellenrotation im Bankbereich nicht unbedingt mit Qualität und guter Beratung gleichzusetzen - im Gegenteil. Kaum ein Berater ist noch ehrlich oder traut sich gar irgendwas. Alle hecheln Verkaufszielen hinterher, haben Angst um ihren Job - wie soll man da motiviert und gut den Kunden beraten ? Manchmal wünsche ich mir da die "gute alte Zeit" wieder, in denen ein Filialleiter einen über Jahre oder sogar Jahrzenhnte begleitet hat, persönlich kannte und auch mal eine spontane Kreditentscheidung selbst treffen und per Handschlag besiegeln konnte.

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Die billigste Methode für Zahlungen in die USA sind Internetdienste wie paypal oder moneybookers. Die kosten lediglich den Empfänger ein paar bescheidene Prozentchen. In den USA ist aber leider (!) das Thema der vorsintflutlichen Scheckzahlung noch weit verbreitet. Wenn man unbedingt einen Scheck in die USA schicken will, sollte man seinen Handelspartner dort mal fragen, ob er denn auch Reiseschecks akzeptiert. Normalerweise müssen die zwar in Gegenwart des Schecknehmers unterschrieben werden, aber wenn der Kollege in den USA da keine Probleme mit hat, why not. Allerdings sollte man die nur per Einschreiben schicken. Damit wären wir wieder bei den unsäglichen Gebühren.

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