GaLa Bau , Gärtnerei , Florist war und ist immer schon etwas "Besonders" gewesen !
Der die erlernte oben genannten Beruf(e) sind laut IHK landwirtschaftliche Kammerberufe ,die (eigentlich) in die Pflichtversicherung der KVLG führen . Befreiungen gelten nur unter dem Passus ,denn RHWWW genannt hat ,wie z.Bsp. das ein Mindestbruttoumsatz von 30 000,- € anfällt !
Da aber mittlerweile viele Bundesländer / Regionen zusätzliche "Erleichterungskriterien" mit aufführen ,sollte man sich bei der ortsüblichen IHK / KVLG "nachfragen" . In der Vergangenheit hat der Beitragssatz (dem meist gängigen erst 50 v. 100 ,dann 75 von 100 % der Umsätze / Einnahmen, auch für Familienangehörige / Beschäftigte ) zu erheblichen Zahlungsschwierigkeiten geführt ..
Bestimmte Umfirimierungen, Änderungen des Familienstatus ect.konnten schon einmal aus der "Pflichtfalle " helfen ! Ich drücke es demnach so krass aus, weil die KVLG einer der wenigen GKV Systeme ist ,die Familenangehörige besser stellt ,als den Unternehmer die Sie im Hauptsegment versichern soll ! 11 Zusatzleistungen wurde seit 1952 gestrichen ,darunter die Zahlung des Tagesgeldes nach 29 Tagen , der Beitragssatz hingegegen bleibt aber eklatant hoch !
Keine KVLG hat einen vernüftigen Rückdeckungssatz (Alterrückstellung zur späteren KvdR der LG sowie für Notmaßnahmen sollten überdurchschnittliche viele Versicherten an schweren Krankheiten erkranken..) aus den Beiträgen nachweisen können, so ist auch die Aussage das hier die Beiträge nicht stärker steigen als in der eigen gewählten PKV laut Pressetexte nicht haltbar ! Einzig allein die KVLG Hamburg konnte im Stresstest einen einigermaßen vernüftigen Prozentsatz nennen !
Fragen sie nach , überprüfen sie Ihre Möglichkeiten wie oben genannt und klären dann mit einem KV Profi zusammen , ob Möglichkeiten bestehen und sie auch durch Eintrittsalter ,Familienwunsch oder Gesundheitszustand nicht doch nur ein gesprochenes Wort bleiben...
HG DerMakler
Danke für den Stern ! HG DerMakler