Wir leben im Jahr 2011. Die Banken haben keine riesigen Räume mehr, um deine Sachen aufzubewahren. Wenn du ihr Sicherheiten bieten willst, dann: Abtretung von Rückkaufswerten bei Lebensversicherungen, Eintragung von Grundschulden, Beleihung von Wertpapieren, Abtretung von Lohn/Gehaltsansprüchen, Bürgschaften, Barhinterlegung. Aber warum im Vorfeld bereits Probleme besprechen, wenn du noch gar nicht bei einer Bank warst? Gehe hin und bespreche deine Situation und lasse dir helfen. Deine Bonität und deine Zahlungsmöglichkeit sind ausschlaggebend für eine Kreditherauslage. Sollte hier etwas nicht stimmen, dann verlangen Banken Sicherheiten. Erst nachfragen, dann melde dich bitte mit dem Ergebnis noch einmal, dann können wir gezielter dein Problem versuchen zu lösen. Also auf zur Bank.

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Du kannst jede Geldanlage auflösen, natürlich unter Abzug von Strafkosten. Diese können z.B. sein, dass der Anlagebetrag vom Beginn nur mit dem Zins für Sparkonten verzinst wird. Sprich mit deinem Berater, aber lass dich nicht abwimmeln. Wenn die Kosten zu hoch sind, frag mal nach einer Beleihung. Dabei läuft der Sparbrief normal weiter, aber du bekommst den Geldbetrag vorzeitig ausgezahlt und es werden dir aber bis Fälligkeit Kreditzinsen berechnet. Auch nach diesen solltest du dich erkundigen.

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Natürlich überprüfen die Banken den Kaufpreis einer Immobilie anhand des errechneten Verkehrswertes, schon im eigenen Interesse. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Beispiel: Verkehrswert 200.000, dein Kaufpreis 300.000. Wenn du jetzt von der Bank einen Kredit über 300.000,00 bekommst und würdest diesen Kredit nicht zurück zahlen, die Bank würde dann auf Grundlage des Verkehrswertes versteigern. Welche Bank kann sich denn solche Verluste leisten? Bei Vorlage solcher Unterlagen drängt sich bei mir aber auch ein Verdacht auf, dass hier etwas Unbekanntes zusätzlich finanziert werden soll, was nichts mit der Immobilie zu tun hat.

http://www.kredit-4u.de/kredit_news_immobilienwarnung.htm

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Alles korrekt. Nur deine Bank darf dir die Karte wieder aushändigen, weil sie auch nur entsprechende Freigaben eingeben kann. Ist so.

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Ich kann deinen Ärger verstehen, bevor es aber rechtlich wird, schau mal in deinen Mietvertrag, ob dort ein diesbezüglicher Hinweis steht, dass der Vermieter aus Sicherheit einen Schlüssel haben darf. Den Mietvertrag hast du unterschrieben, also wärst du damit einverstanden gewesen. Falls nichts da steht, dann weiter: Sie müssen sich diesen Zustand nicht gefallen lassen und sollten den Vermieter daher zur Herausgabe sämtlicher Schlüssel auffordern und dies notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Du hast auch das Recht, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGB durchzusetzen und dein Vermieter macht sich wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB strafbar. Rechtlich hast du einiges in der Hand. Die bereits gegebene Antwort mit dem neuen Schloß für deine Wohnungstür kann ich nur unterstützen. Eine klärendes Gespräch mit dem Vermieter ist aber auch noch sehr wichtig. Halte ihm dabei die genannten Gesetze vor.

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Der Blick ins Grundbuch oder in den Mietvertrag erleichtert die Rechtsfindung. Steht im Grundbuch ein Sondernutzungsrecht für die Nutzung des Gartens speziell für die untere Wohnung, dürfen die Kosten hierfür nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Gibt es diese Eintragung nicht, dann dürfen alle Mieter den Garten benutzen, müssen dann natürlich auch anteilig die Kosten tragen. Sind im Mietvertrag umlagefähige Kosten für den Garten eingetragen und dürfen die anderen Mieter den Garten nicht benutzen, ist diese Klausel rechtlich angreifbar. Aber wenn im Mietvertrag die Gartenkosten nicht als umlagefähige Kosten eingetragen sind, brauchst du sie auch nicht zu bezahlen. Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, den zwei Parteien unterschrieben haben. Er kann nicht einseitig geändert werden. Von uns kann dich keiner rechtlich vor Gericht vertreten, ich empfehle dir aber , einen Fachanwalt für Mietrecht einzuschalten. Falls du keinen diesbezüglichen Rechtsschutz hast, erkundige dich vorher beim Anwalt über die Kosten. Auch ein Mieterverein kann diese Aufgabe übernehmen, die Kosten dürften dann nicht so hoch sein. Übrigens, du hast ein 100%iges Recht, Auskunft von deinem Vermieter über die Jahrewsabschlussrechnung zu erhalten, er muss dir sogar Einblick in die Belege möglich machen. Dieses Recht ist auch einklagbar.

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Du hast eine Ratenzahlung vereinbart, schriftlich oder mündlich? Hast du Unterlagen vorliegen? Der Anwalt hat wahrscheinlich nach BGB § 246 Gesetzlicher Zinssatz gehandelt, also 4% pro Jahr. Ist somit alles richtig, außer du hättest ein anderslautendes Schriftstück vorliegen.

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Auf was für Ideen Banken kommen können. Nein dürfen sie nicht, Zinsen für Überziehungen muss du natürlich bezahlen. Wenn dir das ein Bankmitarbeiter sagte, lass es dir zeigen , wo es steht und fordere darüber eine Kopie an. Sage ihm, dass du damit zur Verbraucherzentrale gehen wirst. Die stehen nämlich auf solche Fälle.

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Ja, kannst du. Ist aber sehr teuer. Besser ist es den Betrag auf dein Konto einzuzahlen und dann an deine Nichte zu überweisen. Wenn du die Überweisung dann noch per Online machst, hast du den Vorgang fast kostenlos.

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Im Todesfall des Versicherungsnehmers hat die Bank nur Anspruch auf die offenen Kreditsalden, dieser Gesamtbetrag wird von der Versicherungsleistung für die Bank abgezogen und ein evtl. verbleibender Rest wird an den Begünstigten ausgezahlt.

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Der Arzt muss die Bettwäsche aufgrund der nachgewiesenen Allergie verschreiben. Vorher bitte mit deiner KK sprechen, weil es andere Formulare dafür gibt, die vom Arzt ausgefüllt werden müssen. Frag deine KK, ob sie die Bettwäsche auch bestellen kann. Haben wir so mit der damaligen Barmer (heute Barmer-GEK) gemacht und die Bettwäsche war super. Bist du bei einer anderen KK, solltest du unbedingt mit denen sprechen.

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Wenn kein Nutzungsvertrag für euren Nachbarn vorliegt und nichts im Grundbuch eingetragen ist, ist es Diebstahl. Mit dem Nachbarn sprechen und ihm sagen, dass du den Anschluß jetzt selber brauchst. Dann Anschluss auf dich ändern und den neuen Wasseranschluss genießen. Ich würde auch nicht akzeptieren, wenn ein Nachbar von meinem Grundstück eine Wasserleitung zu sich zieht. Aufgrund des Alters solltest du prüfen, ob eine neue Leitung nicht kostensparender ist für dich.

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Das stimmt. Der Magnet löscht die Daten auf dem Magnetstreifen. An Kassen in Supermärkten sind auch Hinweisschilder angebracht, bitte keine Ec-Karten hier ablegen. In einer Bank hörte ich vor wenigen Tagen die Klage einer Kundin, seit dem sie ihr neues Handy und dieses mit ihrer Geldbörse in ihrer Handtasche hat, funktioniert ihre EC-Karte nicht mehr. Es kommt immer auf die Kraft des Magneten an. Damit du sicher gehen kannst, probier es einfach aus, aber nicht am Wochenende oder im Urlaub. Falls die Karte funktionsuntüchtig ist, kennst du den wahrscheinlichen Grund. Bei deiner Bank kannst du dann (KOSTEN?) eine neue bestellen.

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Die RSV-Kosten werden bei Ablösung des Kredites anteilig zurück erstattet. Das Risiko für die Versicherung liegt in den ersten Monaten nach Kreditherauslage, also werden hier die meisten Kosten verschlungen, deshalb anteilige Rückrechnung.

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Das Angebot ist sehr verwirrend. Für eine normale Brille mag eine kostenlose Brille herauskommen, aber für Mehrstärkenbrillen gibts immer eine verklausulierte Zuzahlung. Du musst dir wirklich den gesamten Versicherungstext durchlesen und abwägen, ob diese Versicherung etwas für dich ist.

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Nur ein Anwalt kann dir hier helfen. Die Beachtung des neuen Gesetzes für Wertpapierverkäufe hat auch nicht stattgefunden. Damit hast du eine gute Chance, daraus zu kommen.

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Link: http://www.gutefrage.net/frage/bank-of-scotland-serioes

Hier wurde deine Frage auch behandelt. Auch hier keine eindeutige Aussage. Wenn über eine Bank so schwer Auskünfte zu bekommen sind, warum nicht abhaken und bei einer heimischen Bank sein Glück versuchen. Die deutschen Gesetze sind doch bekannt.

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