darf mein Vermieter mit Ersatzschlüssel mit Handwerker in meine Wohnung

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann deinen Ärger verstehen, bevor es aber rechtlich wird, schau mal in deinen Mietvertrag, ob dort ein diesbezüglicher Hinweis steht, dass der Vermieter aus Sicherheit einen Schlüssel haben darf. Den Mietvertrag hast du unterschrieben, also wärst du damit einverstanden gewesen. Falls nichts da steht, dann weiter: Sie müssen sich diesen Zustand nicht gefallen lassen und sollten den Vermieter daher zur Herausgabe sämtlicher Schlüssel auffordern und dies notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Du hast auch das Recht, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 BGB durchzusetzen und dein Vermieter macht sich wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB strafbar. Rechtlich hast du einiges in der Hand. Die bereits gegebene Antwort mit dem neuen Schloß für deine Wohnungstür kann ich nur unterstützen. Eine klärendes Gespräch mit dem Vermieter ist aber auch noch sehr wichtig. Halte ihm dabei die genannten Gesetze vor.

Okay, nur: die fristlose Kündigung setzt eine Abmahnung voraus.

Die Idee mit dem Schlossaustausch ist ganz praktisch, um den weiteren Zugang durch die verschreckte Vermieterin zu unterbinden.

Nur: wenn ein Hausnnotfall (siehe Snooopy155) mal in der Mieter-Abwesenheit auftreten sollte, dann trägt er die Kosten für das Öffnen der Tür und/oder den Schaden, der nachweislich durch die Zutrittsverzögerung entstanden ist. Aber das ist finanziell sicherlich nicht so problematisch.

Ich würde dem Vermieter für bzw. gegen solche Fällen einen versiegelten Umschlag mit Schlüssel anvertrauen.

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@LittleArrow

@LittleArrow: Der versiegelte Umschlag ist ja ok, aber eine Abmahnung ist hier nicht noterndig, da es sich um einen Verstoß gegen Gesetze handelt.

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Es ist richtig, dass der Vermieter die Wohnung nur mit Ihrer Zustimmung betreten darf. Nur wenn Gefahr in Verzug ist kann dies zulässig sein.

Die Beseitigung von Mängeln zählt aber nicht zu diesen Ausnahmen.

Allerdings haben Sie sich auch ungeschickt verhalten, denn sie hätten früh gleich der Vermieterin sagen sollen, dass sie das Betreten der Wohnung ohne ihre Anwesenheit nicht erlauben.

Jetzt können sie nur noch Schadensbegrenzung machen und von der Vermieterin verlangen, dass sie Ihnen die restlichen Wohnungschlüssel aushändigt und auch schriftlich zusichert zukünftig die Wohnung nicht mehr zu betreten.

Ich hatte ja in der Früh zu Ihr gesagt , das ich es nicht wünsche , wenn ich nicht im Haus sei.

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@siestamulti

Nicht wünschen ist juristisch anders zu bewerten als zu sagen - ich verbiete . . . .

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