Durch die Behinderung hatte ich es schwer eine angemessene Wohnung zu finden. Da die Wohnung bestimmte Kriterien erfüllen muß. Jetzt hab ich üerall gehört, das mir dann eine Wohnung mit bis zu 15 qm mehr zusteht. Ist das wirklich so? Denn dann könnte ich meine jetzige Wohnung behalten.
Darf die Wohnung tatsächlich 15 qm mehr haben, wenn man Schwerbehindert ist mit Merkzeichen "G"
Hartz IV,
Schwerbehindert,
KdU