Zweitstudium, nachträglich Verlustvortrag, nebenbei freiberuflich?

2 Antworten

Du hattest ja keinen Verlust. 3.000 Einkommen minus 2.000 Werbungskosten macht +1.000. Bei Verlust stände da ein minuszeichen.

Die vielfältig verbreiteten Gerüchte stimmen nicht.

Ein Verlustvortrag ergibt sich meist nur, wenn man nur von Minijob und Unterhalt/Kindergeld lebt oder mit steuerpflichtigem Einkommen eben bei sehr hohen Studiumskosten, die das Einkommen übersteigen.

nur um die 3000€ verdient habe und z.B. 2000€ für mein Zweitstudium geltend machen kann, ob das dann von den 3000€ abgezogen wird, und ob mir das dann überhaupt irgendwas bringt

Wie du in deinem letzten Satz schon vermutest bringt es nichts.