Werkstudent als Zweitjob?

1 Antwort

Werkstudent als Zweitjob ist nicht möglich, weil es sonst keine anderen Zweitjobs mehr gäbe.

Du zahlst also im Zweitjob (der normalerweise als Minijob läuft) relativ viel Steuer, nämlich die, die sich ergibt, wenn du die Einkünfte auf die aus deinem normalen Job draufrechnest.

Lohnsteuerklasse 6 werden sie nicht machen wollen. Wenn freiberuflich (ist das Gegenteil von Gewerbe) zahlst du die (vermutlich ziemlich üppige) Einkommensteuer nach.

Vielleicht kommt aber alles wesentlich harmloser, weil die Werbungskosten (vor allem das Zweitstudium) dafür sorgen, dass keine Nachzahlung rauskommt. Gut ist die Regelung für dich jedenfalls nicht.