zu recht?
Hallo das wird länger =) ich übte letztens mit meinem Hund Natürlich ohne Leine, nun kam aus einer anderen Ecke ein anderer Hundebesitzer den ich leider nicht sehen konnte aber mein Hund dafür nun rannte er zu dem anderem Hund natürlich ich hinterher Hund am Halsband um das nix schlimmeres passiert ich muss aber dazu sagen beim Spazieren gehen und wir begegnen anderen Hunden hat er noch nie böse auf andere reagiert , naja auf jeden Fall hat er mich Beschuldigt das mein Hund seinen gebissen hätte
der gute Herr konnte mir nur keinen biss zeigen weder hat man Blutige stellen sehen können ich durfte seinen Hund auch selbst noch mal abtasten, und da war nix jetzt läuft eine Anzeige gegen mich. hat aber eine Woche nach dem Vorfall noch nicht mal beim Ordnungsamt seinen Bericht von der Behandlung beim Tierarzt eingereicht
nun muss ich also mich zu der Sache äußern was ich auch tu
wie erfahre ich oder bekomm Infos ob das wirklich so war bekommt man dann Post von dem Tierarzt oder wie ist das ?! ich fühle mich in der Sache eh auch ein wenig im stich gelassen den die Polizei die ja auch noch da war hätten die nicht gleich von dem angeblichen Biss Fotos machen müssen ?!
Ich selbst hatte dem Herrn auch noch meine Telefon Nummer gegeben, gesagt mein Hund ist versichert falls doch kosten entstehen .
einen angenehmen Abend ihr lieben
4 Antworten
Je nachdem, in welchem Bundesland oder in welcher Stadt du wohnst, ist es verboten, Hunde ohne Leine laufen zu lassen. Da dein Hund offensichtlich nicht gehorcht bzw. nicht rückrufbar ist, geht von ihm eine potentielle Gefahr aus, wenn du ihn nicht an der Leine hast. Üben ohne Leine darfst du ausschließlich in deinem eigenen Garten oder in der Hundeschule. Ansonsten musst du eine Schleppleine verwenden. Jeder Hund ist unberechenbar. Stell dir vor, er hätte ein Kind gebissen. Und der Spruch "der tut nichts" ist ja wohl lächerlich, wenn er nicht mal auf deine Kommandos hört. Dir kann nach dieser Anzeige alles passieren, Bußgeld bis 10.000 € (NRW) und Hundehaltungsverbot. Du bist im Übrigen verpflichtet, dich über deine Pflichten als Hundehalter zu informieren. Mit "hab ich nicht gewusst" kommst du nicht weit.
du äußerst dich genauso wie du es hier geschrieben hast. Mangels anderer Beweise wird das Verfahren vermutlich eingestellt werden.
in den meisten Bundesländern besteht eine Pflicht, den Hund zur Brut- und Setzzeit vom 01.04.-15.07. in bestimmten Bereichen anzuleinen. Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt (Bußgeld).
Bzgl. des Beißvorfalls finde ich das alles sehr schwammig.
Du kannst Akteneinsicht bei der Behörde beantragen, die dir die Anhörung zukommen lassen hat.
Brut-und Setzzeit sagt mir was von wann bis wann wusst ich nicht man lernt nie aus da werd ich mich etwas näher mit beschäftigen 🙏 🙃
mein Hund musste drei Tage ins Tierheim da er gesagt hat ich habe einen gefährlichen Kampfhund wäre es einer hätte ich ihn nicht wieder bekommen das wurde also vom Ordnungsamt geprüft!!! Da komm kosten die unnötig wären Tierheim Hundeschule 😵💫 ach Menschen können es einem so schön schwer mache😂
dann werd ich das morgen gleich mal in Angriff nehmen mit dieser Akteneinsicht vielen lieben Dank dafür ☺️
LG
Ja, zu recht!
Es ist durchaus möglich mit einer langen Schleppleine zu trainieren
Reden wir hier über einen Pittbull oder Chihuahuas?
Ich hasse es wenn ich spazieren gehe und ungesicherte Riesen Köter stürmen auf einen zu, nicht alle sind harmlos