Züchter möchte Fotos von meinem Hund?

3 Antworten

Tiere sind zwar keine Sachen (§90a BGB), werden jedoch als solche behandelt, wenn es keine spezifischen Regelungen für Tiere gibt. Der Kauf eines Hundes richtet sich daher nach dem allgemeinen Kaufrecht.

Damit sind insbesondere Krankheiten oder von der ursprünglichen Beschreibung abweichende Merkmale ggf. ein Grund für die Nachbesserung (z.B. durch Impfung oder tierärztliche Behandlung) bzw. Rückabwicklung eines Kaufvertrags durch den Käufer.

§2 TierSchG fordert zwar eine artgerechte Haltung von Tieren, räumt jedoch bei Verletzung dieser Auflage nicht einem Verkäufer ein Rückrufrecht ein. Es werden dann ggf. Ordnungswidrigkeiten oder strafrechtlich relevante Tatbestände festzustellen sein, die gegen den Halter geahndet werden können, aber der Verkäufer ist mit Abschluß des Verkaufs aus dem Spiel.

Der Verkäufer kann einen Vertrag widerrufen, wenn er arglistig getäuscht wurde, z.B. wenn ein Tier in eine Familie verkauft werden soll, aber eigentlich vom Käufer für Tierversuche gedacht ist. Solche Aspekte sind jedoch auch vertraglich festzuhalten.

Daher ist dieses Recht i.a. in einzelvertraglichen Bestimmungen der Verträge zum Hundekauf verankert. Tierheime und Züchter vereinbaren mit Käufern eine Verpflichtung zur artgerechten Haltung und ein Recht zur Überprüfung dieses Umstands über einen gewissen Zeitraum hinweg. In welcher Form diese Überprüfung stattfindet, wäre im Vertrag zu regeln.

Lies daher den Kaufvertrag für den Hund nochmals genau. Sind solche Regelungen enthalten, musst Du Dich daran halten. Sind keine spezifischen Regeln für eine Überprüfung der artgerechten Haltung enthalten, hat der Verkäufer kein Recht darauf. Im Fall einer nicht artgerechten Haltung können zwar die zuständigen Behörden eingeschaltet werden, die dann ggf. auch den Hund aus Deiner Obhut entfernen können, aber der Verkäufer hat hier keine Ansprüche mehr.

wurde das mit ihr vertraglich (schriftlich) vereinbart? nein? dann soll sie mal bitte die rechtsgrundlage im tierschutzgesetz nennen, in der das steht. nach so nem verhalten und ohne anspruch kann sie froh sein, wenn du sie nicht wegen der kosten für die behandlung eines nachweislich erkrankten hunded belangst

Die Hundervermehrerin hat überhaupt keinen Anspruch auf irgendwelche "Nachweise" Deinerseits, oweit diese nicht explizit vertraglich vereinbart wurden.