Kann in den AGB´s die Haftbarkeit für einen Artikel ausgeschlossen werden?

4 Antworten

Wirklich schicke Frage zur Produkthaftung.

Ich persönlich glaube nicht, dass man die Produkthaftung durch die eigenen AGB´s wirksam aushebeln kann. Weil, wenn dem so wäre, hätte das Produkthaftungsgesetz eigentlich keine Daseinsberechtigung.

Ein Fachanwalt für Produkthaftung kann dir sicherlich mehr dazu sagen. Ggf. gibt es aber auch eine Versicherung, die man als Hersteller gegen solche Schäden abschließen kann.

In erster Linie wirksamer erscheint mir aber, dem Produkt eine Gebrauchsanweisung beizugeben, in der explizit auf etwaige Belastungsgrenzen (Zulässiges Gewicht / Größe des Hundes usw.) und sachgerechte Verwendung und Pflege der Leine hingewiesen wird.

Schau mal in Nummer 7 der nachzitierten Vorschrift des BGB:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html

Einschränkungen der Haftung sind möglich, völliger Ausschluß niemals. Und es ist äußerste Vorsicht angebracht: Wenn eine Klausel mißverständlich ist, geht das zu Lasten des Verwenders, wenn sie teilweise unwirksam ist, kann das eine ganze Klausel unwirksam machen. Verwende entweder Klauseln aus zuverlässiger Quelle oder laß sie Dir von einem Anwalt formulieren. Und glaubst Du etwa, wir hier zählen als zuverlässige Quelle? Weißt Du von irgendwem hier, was er gelernt hat oder von Beruf ist. Willst Du Deine Existenz gefährden nur um ein paar lumpige Euros zu sparen?

Noch eine Anmerkung: Mir geht es natürlich nicht direkt um die Haftbarkeit des Artikels der dann ggf. ersetzt werden muss sondern um die Haftbarkeit der Folgen durch das Reißen des Halsbandes. Also z. b. Tierarztkosen, Krankenhauskosten, etc.

Nicht strafbar, aber eben haftbar gem. Produkthaftungsgesetz.

Mindestens 6 Monate müssen deine Produkte eben sachmängelfrei sein und "unfallfrei" das halten, was man von ihnen erwartet, bevor du dich mit "unsachgemäßem Gebrauch", "gewerblicher Nutzung" oder "Fremdverschulden" herauswinden kannst.

Eine anderslautenden ABG dürfte einer Inhaltsprüfung nicht standhalten und wäre nichtig, also von Anfang unwirksam vereinbart.

G imager761