Wasserschaden nach eigenständiger Boilerreparatur Versicherung zahlt nicht?

5 Antworten

Unten lese ich, dass Ihr Mieter seid.

Wieso habt Ihr das nicht umgehend dem Vermieter angezeigt?

Die Sanierung von Gebäudebestandteilen wird die Hausratversicherung nämlich nicht übernehmen. Dafür würde aber die Gebäudeversicherung des Eigentümers eintreten.

Hoffentlich habt Ihr eine Privathaftpflichtversicherung die auch Mietsachschäden übernimmt. Nicht dass Euch die Gebäudeversicherung in Regress zu nehmen versucht.

Ist einer von Euch gelernter Sanitärinstallateur? Das wäre die einzige Chance den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit abzuwenden.

Dome96 
Fragesteller
 28.07.2023, 11:05

Hallo und danke für die Antwort.

Ich habe mich unten nochmal etwas detaillierter verfasst um etwaige Missverständlichkeiten zu beseitigen.

Ob und was genau zwecks Schadensübernahme in der Police steht ist mir aus dem Stehgreif nicht gekannt, müsste ich mich nachher in den Unterlagen schlau lesen, aber wie schon erwähnt, kümmert sich da bisher mein Mitbewohner drum.

Es geht hierbei auch nicht um einen "Boiler" sondern um das Untertischgerät in der Küche. Und zur Frage nein, mein Mitbewohner ist Elektroniker und ich bin Industriekaufmann.

0

Ja Ihr seit mutig und wirklich von Euch überzeugt.

Klar könnte man sowas machen. Aber dann wird man immer einen Eimer drunter stellen. Um zu sehen ob wirklich alles dicht ist.

Warum sollte eine Versicherung für einen solchen Schaden aufkommen?

So einen Unsinn macht doch niemand!

Ja ist es, bei Wasser und Strom muss mindest eine Fachkraft rüberschauen und die Arbeit bewerten, abnehmen. Sonst kann die Versicherung eben wie bei euch passiert spätere Schäden ablehnen.

Dome96 
Fragesteller
 28.07.2023, 11:06

.... Sch***e

Wirklich auch bei sowas "simplen" (Ja, ich weiß, wir habens auf gut deutsch verkackt) wie einem Dichtungstausch beim Untertischgerät?

0
berlina76  28.07.2023, 11:34
@Dome96

Was glaubst du, warum es diese Bestimmung gibt, genau wegen solchen Fällen, wie deinem.

Kleiner Tipp- Wenn man mehrere Tage außer Haus ist, dreht man den Hauptwasserhahn ab.

0

Da fehlen einige relevante Informationen:

  1. Wohnt ihr da zur Miete oder im Eigentum?
  2. Welche Versicherung hast du eingeschaltet?

Mit den Infos kann man zumindest die weiteren Schritte vorschlagen.

Dome96 
Fragesteller
 28.07.2023, 10:30

Hi und danke für die Antwort.

  1. Wir wohnen dort zur Miete.
  2. Wir haben die Hausrat- & Haftpflichtversicherung über den Schaden eingeschaltet (Ist soweit ich weiß beides in einer Police, mein Mitbewohner kümmert sich darum).

Liebe Grüße

0
UndertakerOWL  28.07.2023, 10:42
@Dome96

Na dann wurde so ziemlich alles falsch gemacht. Der erste der informiert werden muss, ist der Vermieter, denn ihm wurde ein Schaden zugefügt. Der VM wäre auch der richtige Ansprechpartner für die Reparatur des Boilers gewesen.

Für den Schaden am Gebäude wird seine Gebäudeversicherung eintreten. Diese wird den Schaden auch erstmal regulieren. Eventuell wird sich die Versicherung dann im Anschluss bei euch melden und Schadensersatz verlangen.

Für euren Hausrat habt ihr ja schon die Rückmeldung der Hausratversicherung. Dort würde ich in der Police nochmal prüfen, ob grobe oder "normale" Fahrlässigkeit eingeschlossen ist. Ist zumindest das zweite der Fall, wird man sich darum streiten müssen, ob hier wirklich grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das wird im Zweifel ein Gericht entscheiden müssen.

2
Dome96 
Fragesteller
 28.07.2023, 10:59
@UndertakerOWL

Okay, vllt. nochmal etwas detaillierter, ich hab mich sehr schwammig ausgedrückt wie es scheint:

Unsere Vermieterin haben wir (dachte das wäre selbstverständlich) als erstes informiert. Die hat sich den Schaden auch schon angeschaut, dokumentiert und uns allerdings nur gesagt, dass sie uns über weitere Schritte auf dem laufenden hält, wir aber umgehend unsere Versicherung kontaktieren sollen. Hier mangelt es dann vermutlich an der Kommunikation.
Das haben wir dann auch gemacht und somit gelangen wir zur eigentlichen Problematik wie geschildert.

Ist definitiv schon mal gut zu wissen, dass das Angelegenheit der Wohngebäudeversicherung ist, aber dennoch wenn die uns ebenfalls die Fahrlässigkeit vorwerfen und den Schaden nicht übernehmen sind wir ja am langen Ende dennoch haftbar zu machen oder nicht?

Und das Küchenmobiliar ist ja denk ich wohl kaum Angelegenheit der Wohngebäudeversicherung, sondern den Schaden hätten wir ja, wie auch geschehen, sowieso der Hausrat-/Haftpflicht melden müssen oder nicht? (Keine Einbauküche)

Dennoch schon mal vielen Dank

0

Woher sollte die Versicherung wissen , dass ihr 2 am Boiler ? ( oder meinst Du Untertischgerät Niederdruck in der Küche ) herumgeschraubt habt ?

Wäre mein Boiler defekt in der Mietwohnung , würde ich den Vermieter anrufen

Dome96 
Fragesteller
 28.07.2023, 10:50

Ja ich meine Das Untertischgerät, falsch formuliert, sorry :(

0
classica  28.07.2023, 11:10
@Dome96

Immer ausstellen , wenn ihr unterwegs seid , da es ständig heizt.

Ein absoluter Stromfresser

Aber trotzdem beantwortet das nicht die Frage , woher die Versicherung Eure Reparatur Künste kennt ?

0
Dome96 
Fragesteller
 28.07.2023, 11:12
@classica

Ohne meinen Mitbewohner schlecht reden zu wollen aber er ist leider die ehrlichste Haut die ich kenne und er hatte Angst, dass das im Nachgang festgestellt werden kann und hat's im Vorfeld mitgeteilt..

0
classica  28.07.2023, 15:32
@Dome96

Das wird nichts mehr werden :) dann schmeißt zusammen und krempelt die Ärmel hoch und renoviert

Erstmal alles trocknen lassen

0