Vor Vertragsunterzeichnung schriftlich bestätigt, dass es "einige" Rollos an Dachfenstern gibt - nun gibt es allerdings keine - welche Rechte habe ich?
Nach der Besichtigung der Wohnung hatte ich vor Vertragsunterzeichnung noch einige Fragen zu unterschiedlichen Themen, unter anderem, ob es Rollos an den Dachfenstern gibt.
Auf meine Frage „Gibt es Jalousien / Rollos an den Dachfenstern, die ggf. Hitze / UV abweisen?“), erhielt ich die Antwort: „An einigen Fenstern gibt es bereits Rollos.“
Zudem stand in einer weiteren E-Mail auf meine Nachfrage hin: „Hinsichtlich der Rollos hatte ich Frau XXX mitgeteilt, dass es in Teilen welche gibt. Zumindest waren im Schlafzimmer welche. Wir haben aber nicht über konkrete Zahlen oder Zimmer gesprochen.“
Nach Einzug ist mir aufgefallen, dass es in der gesamten Wohnung keine Rollos gibt, dessen Vorhandensein mir allerdings vor Vertragsunterzeichnung schriftlich bestätigt wurden.
Welche Rechte habe ich?
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Zudem stand in einer weiteren E-Mail auf meine Nachfrage hin: „Hinsichtlich der Rollos hatte ich Frau XXX mitgeteilt, dass es in Teilen welche gibt. Zumindest waren im Schlafzimmer welche. Wir haben aber nicht über konkrete Zahlen oder Zimmer gesprochen.“
Wenn diese Äußerung durch den Vermieter oder dessen Beauftragten getätigt wurde, kannst verlangen, dass zumindest im Schlafzimmer geeignete Rollos angebracht werden. Darüber hinaus gibt es jedoch keine klare Zusicherung und damit im Zweifel auch keinen Rechtsanspruch. Wurde dieser Umstand bei der Übernahme der Wohnung bereits bemängelt? Was steht im Übergabeprotokoll?
Du hast also eine Wohnung besichtigt, in der es keine Rollos an den Dachfenstern gab und verlangst nun vom Vermieter den Einbau? Weil der Verwalter sich in der Nachricht (ebenso wie Du) nicht mehr so sicher war, was er gesehen hatte? Ja, super Sache. So beginnt man ein freundliches Miteinander.
Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man sich auch als Verwalter meines Erachtens, vorher erkundigen bevor man eine Aussage trifft, die einen Mieter hinterher zusätzlich Geld kosten. Gerade in einer Dachgeschosswohnung kosten UV- und Hitzeabweisende Rollos einfach eine Menge Geld.
Im Übrigen "verlange" ich es auch nicht, ich habe mich bei der Verwaltung lediglich erkundigt, was damit ist und frage in diesem Forum entsprechend gerade nach, was meine Rechte sind!
Leider ist es mir bei der Übergabe nicht direkt aufgefallen bzw. habe ich nicht direkt drauf geachtet. Es wurde durch einen Mitarbeiter der Hausverwaltung an mich kommuniziert, der zunächst mit mir die Besichtigung gemacht hat und mir dann kommuniziert hat, dass ich die Wohnung anmieten kann und mir dann entsprechend Vertrag und Grundriss zur Erstansicht zugesendet hat. Im Zuge dieses Emailaustausches hat dann auch die Aussage stattgefunden.