kann man lebenslangen wohnrecht in die monatliche miete verwandeln,um später höhe steurn zu sparen?

4 Antworten

Kannst Du die Frage auch in einem verständlichen Deutsch stellen? Die letzten 3 Sätze, bzw. Satzfragmente ergeben keinen Sinn.

Auch wenn Du es gerne anders sehen möchtest, aber für die Wohnung, für die Du den Eltern ein Wohnrecht eingeräumt hast kann man nicht zusätzlich Mieteinnahmen generieren. Zahlungen Die Deine Eltern an Dich vornehmen wären in diesem Fall als Spenden zu bewerten.

Das Finanzamt interessiert dieser Geldtransfer in der Regel nicht, da die Freigrenzen von Schenkungen für Eltern an ihre Kinder sehr hoch sind.

Steuern sparen kannst Du nur dann, wenn Deine Eltern auf Ihr Wohnrecht verzichten und Du ihnen dann die Einliegerwohnung vermietest. Dann kannst Du die Finanzierungskosten für die Einliegerwohnung bei deiner Einkommensteuererklärung geltend machen.

Für Deine Überlegungen wäre es hilfreich gewesen vor dem Gang zum Notar sich bei einem Steuerberater Rat einzuholen um die Transaktion auf maximale Steuerersparnis zu optimieren.

Das mit der Schenkung sehe ich aber völlig anders: Sowohl die Bestellung des Wohnrechts ist eine Schenkung wie auch der Verzicht darauf. Wenn das Finanzamt auf diesen Umstand aufmerksam wird, können Schenkungsteuern in erheblicher Höhe festgesetzt werden. Ich würde da lieber keine schlafenden Hunde dadurch wecken, daß ich am bestehenden Zustand etwas ändere.

Der Sohn hat das Haus gekauft und gleichzeitig ein Wohnrecht eintragen lassen. Somit kann man für den Kaufpreis den gezahlten Hauspreis mit dem Wohnrecht (das auch einen Geldwert hat) addieren. So rechnet zumindest auch das Grundbuchamt und der Notar.

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Wie @privatier schon richtig bemerkte, eine absolut unvorteilhafte Konstruktion.

Wozu die Einräumung des Wohnrechts? Bei einer alleinstehenden Person sind die Eltern sowieso die Erben. Würde der Sohn versterben hätten die Eltern das Haus. Solange er lebt, kann er die Eltern ohne Wohnrecht wohnen lassen.

Wen die Eltern Miete zahlen, kann er die Kosten des Hauses (Zinsen, Abschreibung, Reparaturen usw) anteilig davon abziehen.

Wenn die Eltern Miete zahlen ... anteilig davon abziehen.

Dabei muss die Miete wenigstens 66 % der ortsüblichen Marktmiete ausmachen (§ 21 Abs. 2 EStG).

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Warum nicht, wenn Ihr das für sinnvoll haltet.

Du hast Deinen Eltern ein Wohnrecht eingeräumt.

Wenn beide Parteien (Du und Deine Eltern) einverstanden sind, geht nochmal zum Notar und lasst das Wohnrecht streichen oder zeitlich begrenzen.

-Und, so mein Vorschlag, nimmst Du dann in Zukunft mindestens 66% der örtlichen Miete. Dann kannst Du die Kosten, die Du für Renovierung und Erhaltung des Objekts einsetzt von den Mieteinnahmen absetzen.