Was tun, lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch/oder einfach Rückforderungsrecht nachträglich eintragen?

1 Antwort

Was die Steuerfreiheit betrifft ist die Sache zu spät. Ein Vorbehaltsnießbrauch wäre steuerfrei gewesen. Der Zuwendungsnießbrauch im Nachhinein ist es nicht, natürlich ist dabei der Schenkungsteuerfreibetrag zu berücksichtigen.

Ist der Sohn überhaupt mit diesem Plan einverstanden? Ohne den läuft nämlich nichts.

Es läuft auch nichts ohne Notar und der wird nicht kostenfrei arbeiten. Ebensowenig wie der Steuerberater den man die Sache erst einmal durchrechnen lassen sollte.

Herbstlaub61 
Fragesteller
 19.10.2020, 16:58

Wir haben eine interne Vereinbarung bislang.Die Kosten sind uns bewußt, jedoch zum Thema Steuer sind wir doch jetzt überrascht, der Vorbehaltsnießbrauch war uns nie bewußt, trotzdem wir ja eine Notarin beim Kaufvertrag hatten und dies erläuterten! Im Nachhinein war die Person auch schwach, aber teuer. Der Schenkungssteuerfreibetrag ist wohl auch nicht hoch?

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Herbstlaub61 
Fragesteller
 19.10.2020, 17:05

Wir haben eine interne Vereinbarung mit dem Sohn bislang, steht auch nichts im Weg. Die Kosten sind uns sicherlich bewußt und auch unproblematisch, jedoch zum Thema Steuer sind wir doch jetzt überrascht, der Vorbehaltsnießbrauch war uns nie bewußt, trotzdem wir eine Notarin beim Kaufvertrag hatten und dies auch erläuterten! Im Nachhinein war die Person auch schwach und dafür teuer. Der Schenkungssteuerfreibetrag ist wohl auch nicht hoch? Was bleibt da jetzt nun zu tun? Gerne warten wir auf ein rechtskräftigen Vorschlag/Angebot.

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