Grunderwerbssteuer bei Auszahlung von Geschwistern einer vorzeitige Erbschaft notwendig?
Hallo zusammen,
Wir möchten eine vorzeitige Erbschaft in der Familie durchführen aktuell haben wir folgende Situation:
Grundbesitz EFH Mutter 75% Grundbesitz EFH Sohn A: 12,5% Grundbesitz EFH Sohn B: 12,5%
Gewünschte Situation:
Mutter überschreibt/Schenkt Sohn A ihre 75% vom Grundbesitz "Ihres" EFH und bekommt ein lebenslanges Wohnrecht.
Im Gegenzug zahlt Sohn A seinem Bruder B die Hälfte von dem Wert der 75% der Mutter als Entschädigung. (Jeder Bruder soll ja je die Hälfte von Muttern's 75% bekommen)
Ausserdem kauft Sohn A seinem Bruder B seine 12,5% ab.
Am Ende hat Sohn A 100% vom besagten EFH.
Meine Frage:
Muss Sohn A für die Schenkung/dem Kauf Grunderwerbssteuer zahlen...?
Danke und viele Grüsse,
Tobi
2 Antworten
1. Alles zwischen Mutter und Sohn und die Abfindung der Schenkung ist kein Fall für die Grunderwerbsteuer, weil der Vorgang unter das Schenkungssteuergesetz fällt (auch wenn wegen der Freibeträge keine Steuer anfällt).
2. Der Vorgang unter den Brüdern, würde unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, aber es gibt § 3 Nr. 3 GrdErwStG. dazu müsste man wissen, wann die beiden Söhne Ihre jeweils 12,5 % geerbt haben. Wenn man diesen Vorgang als Erbauseinandersetzung betrachten kann, dann wäre es auch frei.
Unter Verwandten 1.Grades ist keine Grunderwerbsteuer fällig.
Soweit mir bekannt ist die Grunderwerbssteuer nur bei gradlinig Verwandtschaft nicht fällig. Wie sieht es aber genau in dem o.g. Fall aus...? Tobi