Wohngeld oder Aufstockung Hartz 4?

1 Antwort

Nein, nicht beides beantragen. ALG-II Bedarf ab 2019= 424,- plus Warmmiete, abzgl Einkommen plus 30,- Versicherungspauschale. Dazu kommt noch die GEZ-Befreiung und die niedrige Zuzahlungsgrenze für Medikamente etc..

Für das Wohngeld haben einige Kommunen eigene Rechner auf ihrer Homepage.

Ich lasse mir hier manchmal eine Probeberechnung von der Wohngeldstelle durchführen (ohne Formulare oder Belege, einfach anhand der Daten).