Kann man ALG1 aufstocken lassen, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst mal zur Begrifflichkeit „aufstocken“ das hört sich immer so an als könnte man jede Form von Sozialleistungen beliebig erhöhen. 

Dem ist generell nicht so, zudem ist die Hilfe zur Selbsthilfe von einigen Faktoren abhängig wie z. Bsp. Familienstand, Anzahl der Familienmitglieder in einem Haushalt, Wohnungsgröße, Beschäftigungsstatus usw. 

Im konkreten Fall ist bei ALG 1 die Gewährung von Wohngeld möglich. Die Bedürftigkeit wird jedoch von der auszahlenden Stelle geprüft. 

Weiterhin ist es so das EU Rente und Alg 1 parallel nicht gezahlt werden. Wenn 100 % Erwerbsunfähig dann stehen Sie den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. 

Ähnlich verhält es sich bei ALG 2 Bezug, dann ist es kein ALG - Anspruch sondern Grundsicherung. 

Alles was Du an Rente bekommst und was weniger ist als ALG II/Grundsicherung kann auf diesen Betrag aufgestockt werden, wobei man zuerst aber Wohngeld prüfen würde.

Hallo,

du könntest Wohngeld beantragen.

Möglich, dass auch begleitend Arbeitslosengeld 2 bezogen werden kann.

Hier findest du den Wohngeldrechner:

 http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

Also momentan bin ich voll Erwerbsunfähig gestellt, sprich 0-3 Stunden täglich. Ich bekomme nun 700 und ein paar zerquetschte Euro ALG 1 nach Nahtlosigkeitsregel. Antrag auf EM-Rente wird gestellt. Nun weiß ich nicht, ob die 700 Euro schon zu viel sind, um Aufstockung zu erhalten?! LG

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@TheHiddenFlower

Aufstockung nur im Sinne von Wohngeld oder ergänzendes Hartz4. Bei 700,- Euro EInkommen ist es schon sehr wahrscheinlich, dass eine der Sozialleistungen greift ! 

Versuche doch erst einmal deine Daten mit dem Wohngeldrechner zu füttern. 

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@Gaenseliesel

Ich korrigiere mal ein wenig die Begrifflichkeit, weil auch andere Ämter zuständig sind - sonst komt der g:

Wenn 100% erwerbsunfähig, steht man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung - deshalb auch kein ALG2 (Hartz4) vom Jobcenter.

In diesem Fall beantragt man Grundsicherung beim Sozialamt.

Zwar ist die Berechnung der Leistung (nahezu) identisch, aber es sind halt zwei unterschiedliche Ämter und damit auch Kostenträger.

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